Viele Versicherungen versuchen die Ansprüche von Unfallgeschädigten zu kürzen bzw. so spät wie möglich zu erfüllen. Wir bemühen uns, für Sie einen vollständigen und schnellen Schadensersatz zu erreichen.
BGH Urteil vom 21.10.1969 (VI ZR 86/68)
"Wer verpflichtet ist, einem anderen den aus einem Unfall erwachsenen Schaden zu ersetzen, hat grundsätzlich auch die Kosten zu erstatten, die der Geschädigte dem Rechtsanwalt bezahlen muss, den er mit der Durchsetzung seiner Ersatzansprüche beauftragt hat."
Rechtlich:
Ohne Kenntnis der einschlägigen verkehrsrechtlichen Rechtsprechung ist ein vollständiger Schadenausgleich nahezu unmöglich. Wir sind ausschließlich im Bereich der Unfallschadenregulierung tätig.
Wir kennen die Tricks und Fallen, welche einen fairen Schadensausgleich unmöglich machen. Mit unserer Beauftragung sichern Sie sich einen vollständigen und fairen Schadensausgleich.
Gutachter:
Die Höhe Ihres Unfallschadens wird durch ein KFZ-Gutachten ermittelt. Vor der Beauftragung eines Gutachters müssen Sie aber Folgendes beachten:
Mit der Auswahl des richtigen KFZ-Sachverständigen steht und fällt Ihr erfolgreicher Schadensausgleich. Gehen Sie nicht das Risiko ein, dass die gegnerische Versicherung Ihr Gutachten für unbrauchbar erklärt. Unter Umständen würden Sie dann nämlich auch als unverschuldetes Unfallopfer auf den Kosten für das Gutachten sitzen bleiben. Sie benötigen also unbedingt ein rechtssicheres KFZ-Gutachten.
In Eigenregie
Hohes Kostenrisiko
Fehlende Rechtskenntnis
Zeitintensiv
Stress
MCF
Kostenrisiko: Null
Stressfrei und immer informiert
Verkehrsrecht Kompetenz
Vollständiger Schadensausgleich
Gegnerische Versicherung
Gefahr Anspruchsverlust
Hoher Zeitaufwand
Fehlende Transparenz
Hoher Stress
Bei der Entscheidung, ob Sie uns beauftragen sollten oder alleine alles mit der gegnerischen Versicherung regeln, kann Ihnen der folgende Vergleich helfen:
Würden Sie bei einem Fußballspiel damit einverstanden sein, dass der Gegner Ihre Aufstellung und Taktik bestimmen darf?
Vermutlich nicht. Genau das passiert aber, wenn Sie sich als Unfallgeschädigter alleine an die gegnerische Versicherung wenden. Beauftragen Sie daher besser uns für Ihre Schadensabwicklung.