IHR RECHTSANWALT FÜR DEN FALL DER(UN)FÄLLE
Achtung: Die nachstehenden Informationen sind nur als bloßer Überblick zu verstehen. Vor allem haben Sie nach einem Verkehrsunfall nur dann Ansprüche, wenn Ihr Gegner den Unfall verschuldet hat.
Es hat gekracht und Sie sind mittendrin! Den Unfall kann man nicht mehr ungeschehen machen; daher geht es jetzt darum, durch schnelle vernünftige Maßnahmen größere Schäden zu verhindern.
Es hängt vor allem davon ab, ob der Unfall durch den Unfallgegner verursacht wurde oder durch Ihre eigene Schuld.
Wenn Sie sich wegen der Schuld nicht sicher sind, raten wir Ihnen dringend, sich an uns als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu wenden.
Mit unserem juristischen und technischen Wissen und unserem Netzwerk bekommen Sie bei uns eine bestmögliche Schadensabwicklung aus einer Hand. Als Ihr Rechtsanwalt Verkehrsrecht setzen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz effizient und vollständig durch.
Die Notwendigkeit fremder Hilfe auch in einem scheinbar einfachen, klaren Fall erklärt sich so:
Die auf der Gegenseite stehende Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen, das Geld verdienen muss. Einen Gewinn kann die Versicherung nur dann realisieren, wenn die Ausgaben für Schäden geringer sind als die Einnahmen durch Versicherungsbeiträge. Deshalb ist die Versicherung geradezu verpflichtet, Schadensersatzleistungen so gering wie möglich zu bemessen. Dies geht letztlich zulasten des Geschädigten, also zu Ihren Lasten.
Wir werden uns noch am selben Tag bei Ihnen zurückmelden. Wir bestehen nicht auf Erstberatung Anwalt Kosten.
Wir rechnen als Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht unsere Gebühren bei der gegnerischen Versicherung ab. Gemäß der geltenden Rechtsprechung haben Sie als (unverschuldeter) Unfallgeschädigter nämlich einen Anspruch auf kostenlose Rechtsvertretung. Es entstehen Ihnen keine Anwalt Kosten.
Die Rechtsprechung erlaubt Versicherungen regelmäßig eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen, um einen Unfall zu regulieren. Die konkrete Dauer hängt aber natürlich immer vom Einzelfall ab. Durch die richtige Art der Schadensmeldung, die richtige Formulierung des Rechtsschutzziels und die richtige Einwandbehandlung bei Nachfragen der Versicherung kann die Bearbeitungszeit jedoch deutlich beschleunigt werden.
Wenn Sie uns beauftragen, werden wir bei vollständigen Unterlagen spätestens am nächsten Tag den Anspruch bei der Versicherung anmelden. Wir verschenken keine Zeit. Danach werden wir Sie über den aktuellen Bearbeitungsstand immer auf dem Laufenden halten.
Zur Bezifferung der Reparaturkosten gibt es zwei Möglichkeiten: Unfallgutachten und Kostenvoranschlag. Wir prüfen für Sie, ob ein Unfallgutachten erforderlich ist. Ganz allgemein können Sie darauf vertrauen, dass wir Ihnen bei allen Fragen, die auf dem Weg zum fairen Schadensausgleich aufkommen, mit unserer Erfahrung und Kompetenz als Verkehrsrecht Anwalt zur Seite stehen.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihr gesamter Schaden erstattet wird. Regelmäßig kann nur durch einen Kfz-Gutachter ermittelt werden, wie hoch der Schaden ist. Das Honorar des Kfz-Gutachters gehört ebenfalls zu Ihrem Schadensersatzanspruch, sodass die Gegenseite für die Bezahlung des Kfz-Gutachters letztlich aufkommen muss.
Klare Antwort: Nein! Es gibt keine gesetzliche Pflicht, das Fahrzeug wieder reparieren zu lassen.
Sie können die Versicherungsleistung für beliebige Zwecke verwenden. Als Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht sorgen wir dafür, dass diese Versicherungsleistung für Sie bestmöglich ausfällt.
Je nach Umfang der Beschädigung oder bei Unfällen mit älteren Fahrzeugen bewertet die Versicherung den Schaden regelmäßig als Totalschaden. Bei einem Totalschaden ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustandes aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Es gibt also einen technischen und einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Bei einem technischen Totalschaden ist die Wiederherstellung wegen völliger Zerstörung oder aus technischen Gründen nicht möglich.
Der wirtschaftliche Totalschaden liegt dann vor, wenn sich die Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht lohnt. Im Grundsatz kann man als Geschädigter dann zumindest die Kosten der Wiederbeschaffung verlangen, abzüglich des verbleibenden Restwertes.
Je nach Schadensumfang und Sachverhalt gibt es jedoch Wege, auch in diesem Fall eine Kostenübernahme der Versicherung für eine Reparatur zu erhalten.
Das sind wir
Als spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht setzen wir Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall effizient und ohne finanzielles Risiko durch.
powered by Websmart.de