Geblitzt in der Probezeit- Wie geht es weiter?
Junge Fahranfänger in der Probezeit sind besonders aufgeregt, wenn sie zum ersten Mal hinter dem Lenkrad sitzen. Doch auch in dieser aufregenden Zeit müssen sie sich an Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Wenn es in der Probezeit zu einem Tempoverstoß kommt, stellt sich die Frage, ab wann Konsequenzen drohen.
Von jährlich 130.000 Führerschein-Neulingen kommen mehr als 30.000 nicht ohne Verlängerung und Strafen durch die Probezeit.
In diesem Artikel erfahren Sie, was passiert, wenn Sie in der Probezeit geblitzt werden. Ebenfalls erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, die Strafe zu reduzieren.
Wann befindet man sich in der Probezeit für die Fahrerlaubnis?
Die Probezeit ist ein Zeitraum, in dem Fahranfänger ihre Fahrerlaubnis auf Probe erhalten. In Deutschland dauert die Probezeit in der Regel zwei Jahre. In dieser Zeit sollen Fahranfänger ihre Verkehrstauglichkeit beweisen und sich an die Verkehrsregeln halten. Verstöße können Konsequenzen haben.
Die Probezeit wurde verpflichtend für Fahranfänger im Jahr 1986 eingeführt aufgrund der Tatsache, dass damals über 60 Prozent der Verkehrsunfälle von Fahranfängern verursacht wurden. Obwohl sich die Statistiken seither verbessert haben, bleibt die Unfallrate bei unerfahrenen Autofahrern immer noch auffällig hoch. Dies ist auf das begrenzte Fahrerfahrungsniveau und die noch unzureichende Gefahrenerkennung im Straßenverkehr bei Führerschein-Neulingen zurückzuführen. Aus diesem Grund sollen Fahranfänger in den ersten zwei Jahren ihrer Fahrpraxis besonders vorsichtig sein und die Fähigkeiten zur sicheren Fahrzeugführung im Straßenverkehr erlernen.
Wie werden Verstöße in der Probezeit unterschieden?
Zu unterscheiden ist bei einem Verstoß gegen die StVO Vorschriften, ob es sich um einen sogenannten A-Verstoß oder B-Verstoß handelt.
Wann gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit als
A-Verstoß?
Falls ein Fahranfänger während seiner Probezeit geblitzt wird und dabei außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nur um 15 km/h zu schnell unterwegs ist, wird dies lediglich mit einer Verwarnungsgeldstrafe von 20 Euro geahndet. Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft beträgt diese Strafe 25 Euro. Solche geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen
bis zu 20 km/h haben für Fahranfänger vergleichsweise milde Konsequenzen.
Hingegen führt das Überschreiten der Geschwindigkeitsgrenze
um 21 km/h oder mehr zur Einleitung von Probezeitmaßnahmen, was in diesem Fall als
A-Verstoß betrachtet wird. A-Verstöße sind als schwerwiegende Verkehrsverstöße anzusehen.
Es existieren auch weniger gravierende
B-Verstöße, bei denen zwei dieser Art die gleichen Probezeitmaßnahmen wie ein A-Verstoß nach sich ziehen. Geschwindigkeitsüberschreitungen, die weniger als 21 km/h betragen, fallen jedoch weder in die Kategorie A- noch in die Kategorie B-Verstoß.
Mit welcher Strafe muss man rechnen in der Probezeit bei einem A-Verstoß?
Wenn ein Fahranfänger in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß begeht, hat dies zur Folge, dass neben Bußgeldern, Punkten und möglicherweise einem Fahrverbot auch
seine Probezeit verlängert wird. Statt der üblichen zwei Jahre beträgt die Dauer der Bewährungszeit in diesem Fall vier Jahre. Darüber hinaus ist der Fahranfänger verpflichtet, an einem
Aufbauseminar teilzunehmen.
Diese Schulungen werden von Fahrschulen angeboten und kosten in der Regel zwischen 250 und 500 Euro. Ihr Ziel ist es, dass Fahranfänger sich ein sichereres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten aneignen. Inhaltlich konzentrieren sich diese Seminare unter anderem auf Themen wie:
- Erkennen und Sensibilisierung der Wahrnehmung
- Vermeiden von Gefahren
- Kontrolle der eigenen Emotionen beim Fahren
Jeder Teilnehmer erhält eine Bestätigung über die Seminarteilnahme, die er bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorlegen muss. Falls der Fahranfänger nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums - üblicherweise acht Wochen - an dem Seminar teilnimmt, kann ihm der Führerschein entzogen werden. Abhängig von der Schwere des Verstoßes kann die Führerscheinbehörde in Einzelfällen zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen
Wiederholter A-Verstoß in der Probezeit: Und nun?
Wenn ein Fahranfänger während der verlängerten Probezeit erneut geblitzt wird und die Geschwindigkeitsüberschreitung erneut 21 km/h oder mehr über dem Erlaubten liegt, stellt dies einen
zweiten A-Verstoß dar. Als Konsequenz erhält der Fahranfänger neben einem Bußgeld mit Punkten und möglicherweise einem Fahrverbot auch eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird ihm empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, um die Gründe für seine wiederholten Verkehrsverstöße zu erörtern und eine Verhaltensänderung anzustreben. Es ist jedoch nicht verpflichtend, daran teilzunehmen.
Im Falle eines
dritten A-Verstoßes während der Probezeit wird die Fahrerlaubnis zwangsläufig entzogen, und es wird dem Fahranfänger eine Sperre auferlegt. Dies bedeutet, dass die Fahrerlaubnis nicht nur vorübergehend entzogen wird, sondern er muss sie erneut beantragen. In der Regel beträgt die Dauer der Führerscheinsperre mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre. Nachdem der Betroffene seine Fahrerlaubnis zurückerhält, muss er die verbleibende Zeit seiner Probezeit weiterhin absolvieren.
Lohnt sich ein Einspruch gegen das Bußgeld in der Probezeit?
Wenn ein Fahranfänger in der Probezeit geblitzt wird oder eine andere Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, sind in der Regel keine besonderen Strafen zu erwarten, sondern lediglich die Anwendung des "allgemeinen" Bußgeldkatalogs. Dennoch können die drohenden Punkte in Flensburg Fahranfänger besonders schwer treffen.
In den meisten Fällen müssen Fahranfänger während ihrer Probezeit mit der Anordnung einer "Nachschulung" rechnen, einem Aufbauseminar speziell für Fahranfänger. Zudem besteht im Falle von Wiederholungsverstößen, selbst bevor die 8-Punkte-Marke erreicht wird, die Gefahr des
Entzugs der Fahrerlaubnis. Darüber hinaus
verlängert sich die Probezeit in der Regel auf 4 Jahre.
Daher kann es in der Probezeit oft sinnvoll sein, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben, um den Entzug der Fahrerlaubnis oder die Anordnung eines Aufbauseminars zu verhindern. Die Fahrerlaubnis ist häufig akut gefährdet, und selbst wenn keine Verhandlung mit der Bußgeldstelle erfolgreich ist, kann die Verzögerung des Verfahrens durch Einspruch oft dazu führen, eine Nachschulung oder andere Maßnahmen zu vermeiden, selbst in Fällen wie Alkohol am Steuer.
Fazit
Fahranfänger in der Probezeit sollten besonders vorsichtig sein und sich an die Verkehrsregeln halten, um Konsequenzen zu vermeiden. Bei einem Tempoverstoß sollten Sie die Situation ernst nehmen. Die Einhaltung der Verkehrsregeln ist nicht nur wichtig, um nachteilige Konsequenzen wie den Führerschein Verlust zu vermeiden, sondern auch, um die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten
Viele Verstöße während der Probezeit können erhebliche Auswirkungen auf den Führerschein haben. Einmal rechtskräftig, sind diese oft schwer rückgängig zu machen. Daher ist es ratsam, bei Verstößen, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und damit Punkten im Verkehrszentralregister einhergehen (zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h), stets die Beratung eines Anwalts in Betracht zu ziehen.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann ich verschiedene rechtliche Schritte unternehmen, die Ihre Situation verbessern. Sollten Sie in der Probezeit geblitzt worden sein, melden Sie sich gerne bei uns für eine unverbindliche, rechtliche Einschätzung.