Versicherung zahlt weniger als im Gutachten - 3 typische Kürzungen
Ein Verkehrsunfall und die Schadenregulierung werfen zahlreiche Fragen auf. Eine vielversprechende Regulierung beginnt mit einem einwandfreien Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen.
Mithilfe dieses Unfallgutachtens können wir als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht realistisch einschätzen in welcher Höhe die Versicherung nach einem Unfall Ihren Schaden erstatten wird.
Es kommt jedoch nicht selten vor , dass die Enttäuschung bezüglich der erhaltenen Entschädigung groß ist, da die Versicherung weniger auszahlt als im Gutachten veranschlagt wurde.
Die Versicherungen sind beim Finden von Sparpotential äußerst kreativ. Regelmäßig werden uns jedoch die immer wieder gleich vorkommenden Kürzungen präsentiert. Mit Kenntnis der entsprechenden Rechtsprechung
und Gesetzeslage ist es uns in einem Großteil der Fälle möglich , diese Kürzungen anzugreifen und Ihren Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall somit zu vergrößern.
Top 3 der Kürzungen durch die Versicherung:
1. Kürzung der Stundenverrechnungssätze
2. Beilackierung
3. Reifen achsweise erneuern
Nachfolgend gebe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit Kanzleisitz Wuppertal einen Überblick über diese Vorgehensweise der Versicherungen nach einem Verkehrsunfall.
1) Kürzung der Stundeverrechnungssätze
Eine Kürzung der Stundenverrechnungssätze für Reparaturarbeiten tritt besonders in Fällen auf, in denen eine fiktive Abrechnung gefordert wird. Was ist die fiktive Abrechnung? Bei der fiktiven Abrechnung erfolgt die Auszahlung der Reparaturkosten auf der Grundlage eines Gutachtens eines KFZ-Gutachters , ohne dass eine tatsächliche Rechnung für die Reparatur vorgelegt werden muss.
Bei der Instandsetzung Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall dienen die Stundensätze einer Markenwerkstatt als Grundlage für die Kostenermittlung. Dadurch erhält der Fahrzeughalter die Gewissheit, dass erfahrene Fachleute der jeweiligen Marke die Schäden sachgerecht beseitigen.
In den meisten Fällen kalkulieren Versicherungsgesellschaften jedoch mit den Stundensätzen von örtlichen unabhängigen Werkstätten, die im Durchschnitt niedriger liegen. Eine solche Reduzierung ist jedoch nur zulässig, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist und keine durchgehende Wartung in einer Vertragswerkstatt nachgewiesen werden kann. Als Geschädigter nach einem Unfall haben Sie die freie Wahl der Werkstatt, unabhängig vom Alter Ihres Fahrzeugs.
Häufig verweisen Versicherungen auch auf eine deutlich preiswertere Referenzwerkstatt. In solchen Fällen handelt es sich oft um Werkstätten, die mit der Versicherung spezielle Verträge oder Sonderkonditionen ausgehandelt haben. Es kommt ebenfalls regelmäßig vor, dass die benannten Referenzwerkstätten nicht den vom Gesetzgeber festgelegten Anforderungen an Gleichwertigkeit entsprechen.
Wenn die Versicherungen auf eine Referenzwerkstatt verweisen, müssen diese anführen, dass die Reparaturen in dieser Werkstatt von gleicher Qualität sind wie in einer Markenwerkstatt. Dies ist jedoch oft nicht der Fall, wenn die Referenzwerkstatt den Eindruck einer minderwertigen Werkstatt erweckt und beispielsweise keine Original-Ersatzteile des Fahrzeugherstellers verwendet.
Genau so ist das für Sie als Geschädigter nach einem Unfall nicht zumutbar, wenn die Werkstatt sich mehr als 20 Kilometer von Ihrem Wohnort befindet. Sollte sich die von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt mehr als 20 Kilometer von ihrem Wohnort befinden, stehen die Chancen gut, dass Sie den Verweis der Werkstatt zurückweisen können.
Die Lackierung beschädigter Bauteile während der Reparatur eines Unfallschadens ist eine gängige Leistung von Versicherungen. Oft ist es jedoch schwierig, den exakten Farbton des Fahrzeugs wiederherzustellen, da dieser im Laufe der Zeit durch Witterungseinflüsse verblassen kann. Dies wird besonders deutlich, wenn das beschädigte Bauteil neu lackiert wird, während die umliegenden Teile unberührt bleiben.
In solchen Fällen können sichtbare Farbunterschiede auftreten. Um diesen Effekt auszugleichen, ist die sogenannte Beilackierung eine häufig angewendete Maßnahme, um eine gleichmäßige Farbwirkung auf alle Fahrzeugteile zu gewährleisten. Obwohl dies in einem Kfz-Gutachten empfohlen wird, versuchen Versicherungen oft, die Kosten für die Beilackierung nicht zu übernehmen.
Das Argument der Versicherung lautet: Die Beilackierung verbessert lediglich das ästhetische Erscheinungsbild des Fahrzeugs ,da sie auch unbeschädigte Teile miteinschließt. Wenn das Gutachten Ihres Kfz-Sachverständigen die Notwendigkeit einer Beilackierung aufgrund zu erwartender Farbunterschiede feststellt, besteht ein Anspruch auf Erstattung. Nehmen Sie diese Kürzung nicht hin und wenden Sie sich besser an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
In den meisten Fällen sind die Kosten für die Beilackierung der fiktiven Abrechnung nach einem Unfall zu erstatten.
Dies wird von einem Großteil der Gerichte auch bei der fiktiven Abrechnung so bestätigt.
3) Reifen achsweise erneuern
Bei Verkehrsunfällen kommt es häufig vor, dass nur ein Reifen beschädigt wird. Wenn der andere Reifen auf derselben Achse unbeschädigt ist, lehnen Versicherungen es oft ab, die Kosten für beide Reifen zu erstatten. Ist dies richtig?
Nein! Experten im Bereich des Straßenverkehrs empfehlen stets einen Austausch beider Reifen auf derselben Achse. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Reifenpaar auf der betroffenen Achse des Fahrzeugs eine gleichmäßige Abnutzung und Profiltiefe aufweist.
Eine unterschiedliche Profiltiefe auf derselben Achse kann andernfalls die Spurtreue und Stabilität des Fahrzeugs beeinträchtigen. Zudem hat man als Geschädigter aus ästhetischen Gründen das Recht auf einen achsweisen, identischen Profiltiefenverlauf.
Besonders bei ungünstigen Wetterbedingungen kann eine unterschiedliche Bereifung schnell zu Veränderungen im Fahrverhalten führen. Einige Versicherungsgesellschaften versuchen trotz dieser eindeutigen Experten Einschätzungen, die Zahlung für zwei neue Reifen zu verweigern, selbst wenn diese Kosten im Unfallgutachten des Kfz- Sachverständigen vollständig erfasst sind. Stattdessen wird argumentiert, dass nur ein Reifen beschädigt wurde und daher nur für diesen Schadenersatz geleistet wird.
Als Anwalt für Verkehrsrecht kenne ich die gängigen Kürzungen, die von Kfz-Versicherungen vorgenommen werden.
Für eine erfolgreiche Schadenabwicklung benötigen Sie ein rechtssicheres Unfallgutachten eines KFZ-Sachverständigen. Auf dieser Basis sollte Ihr Unfallschaden dann reguliert werden.
Ein Großteil der Kürzungen der Versicherungen lassen sich erfolgreich anfechten, wenn man die Rechtsprechung und Gesetzeslage im Verkehrsrecht kennt.
Die oben genannten Kürzungen sind nur einige Beispiele aus einer Vielzahl von Situationen, in denen die Versicherungen versuchen, Ihren Schadensersatz möglich klein zu rechnen.
Wenn Sie den Versprechungen und Angaben der Versicherungen glauben, riskieren Sie, am Ende einige hundert Euro oder sogar vierstellige Schadensersatzansprüche zu verlieren.
Deshalb sollten Sie Unfall zur Bearbeitung direkt und von Anfang an in die Hände eines spezialisierten Anwalts für Verkehrsrecht und unabhängigen Kfz-Sachverständiger legen. Dies schützt Sie nicht nur vor unrechtmäßigen Kürzungen, sondern spart Ihnen auch viel Zeit, die Sie sonst mit dem Ausfüllen von Formularen und der lästigen Korrespondenz mit der Versicherung verbringen müssten.
Sie haben kein Kostenrisiko! Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung Ihres Unfallgegners die Kosten für Ihren Kfz-Gutachter und Rechtsanwalt.
Wir helfen Ihnen nach einem Unfall oder anderem verkehrsrechtlichen Problem gerne weiter und bieten auch eine kostenfreie und unverbindliche telefonische Erstberatung an.