So geht eine richtige Schadensmeldung bei einem KFZ-Unfall: Tipps und Tricks
Ein Autounfall ist ein ärgerliches Ereignis, das wir alle vermeiden möchten. Doch wenn es passiert, ist eine schnelle und präzise Schadensmeldung der Schlüssel zur problemlosen Abwicklung. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie einen KFZ-Unfall korrekt melden und auf welche wichtigen Aspekte Sie bei der Schadensmeldung achten sollten.
1. Sicherheit geht vor
Bevor Sie über Schadensmeldungen nachdenken, müssen Sie und alle Beteiligten sicher sein. Stellen Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfall an einem sicheren Ort ab und setzen Sie den Warnblinker ein, um auf den Unfall hinzuweisen. Stellen Sie sicher, dass niemand verletzt ist und rufen Sie bei Bedarf den Rettungsdienst.
2. Sammeln Sie Informationen
Nachdem die Sicherheit gewährleistet ist, ist es entscheidend, alle notwendigen Informationen zu sammeln:
Name und Kontaktdaten: Notieren Sie die Namen, Adressen und Telefonnummern aller Beteiligten, einschließlich Fahrer und Insassen der beteiligten Fahrzeuge.
Versicherungsinformationen: Schreiben Sie die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsscheinnummer der anderen Fahrer auf.
Sollte die Versicherung nicht bekannt sein, notieren Sie unbedingt nach dem Unfall das Kennzeichen vom Unfallgegner Fahrzeug.
Fahrzeuginformationen: Notieren Sie die Fahrzeugdaten, wie das Kennzeichen, die Marke und das Modell.
Unfallort und -zeit: Dokumentieren Sie den Unfallort und notieren Sie die genaue Uhrzeit.
Polizeibericht:
Rufen Sie die Polizei, um einen Unfallbericht zu erstellen. Dies kann bei späteren Schadensregulierungen hilfreich sein.
3. Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung
Sobald Sie die erforderlichen Informationen gesammelt haben, sollten Sie den Unfall Ihrer Versicherung melden. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine spezielle Hotline oder eine Online-Meldung an. Beachten Sie die Meldefristen in Ihrem Versicherungsvertrag und verpassen Sie diese nicht, da dies zu Problemen bei der Schadensregulierung führen kann.
Falls Sie der Unfallverursacher sind, sollten Sie den Schaden innerhalb einer
Frist von 7 Tagen Ihrer Versicherung melden. Tun Sie dies nicht, riskieren Sie, dass Ihre eigene Versicherung gegen Sie einen Regress geltend macht. Sie müssten im schlimmsten Fall dann einen Teil des Schadens vom Unfallgegner selber tragen.
Falls Sie Geschädigter sind, sollten Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden, wobei sich in der Regulierungspraxis für die Schadensmeldung hier der
frühestmögliche Zeitpunkt empfiehlt.
Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, sollten Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Widersprüchliche oder ungünstige Angaben können Ihren Schadensersatzanspruch vereiteln oder deutlich verzögern.
4. Dokumentation und Beweise
Beweise sind entscheidend, um Ihren Schadensanspruch zu unterstützen. Fotografieren Sie die Unfallstelle, die beteiligten Fahrzeuge und die Schäden. Notieren Sie alle Details und Zeugenaussagen. Bewahren Sie diese Beweise gut auf, da sie bei der Abwicklung hilfreich sein werden.
5. Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse
Verzichten Sie darauf, Schuld für den Unfall zuzugeben, selbst wenn Sie glauben, dass Sie die Schuld tragen. Dies kann die Schadensregulierung komplizieren. Lassen Sie die Versicherungsgesellschaften die Verantwortlichkeit klären.
6. Verhandeln Sie fair
Die Versicherung wird eine Schadensregulierung anbieten, aber es ist wichtig, sicherzustellen, dass Sie fair entschädigt werden. Wenn Sie mit dem Angebot nicht zufrieden sind, zögern Sie nicht, zu verhandeln oder rechtliche Unterstützung von einem Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen.
7. Fachliche Hilfe
In komplexen Fällen oder bei Streitigkeiten ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Ein Anwalt kann Ihnen bei rechtlichen Fragen helfen und sicherstellen, dass Sie angemessen entschädigt werden.
Die Hilfe durch einen Anwalt ist für Sie als unverschuldeter Unfallgeschädigter nicht nur bei komplexen Fällen kostenlos, sondern auch dann, wenn es sich um eine klare Sachlage handelt und der Unfallgegner die Schuld zugibt. Dies liegt daran, dass sich nicht nur über die Schuld an sich streiten lässt, sondern auch über die Höhe des Schadens. Mit Hilfe eines Anwalts können Sie der Verrsicherung auf Augenhöhe begegnen und sind in der Lage, rechtliche und technische Einwände der Versicherung richtig zu bewerten und zu entkräften.
8. Und wenn der Unfallgegner den Schaden nicht meldet?
Wir erleben es leider oft, dass die Versicherungen des Unfallgegners auch nach 2 Wochen noch mitteilen, dass der Unfallgegner den Schaden nicht gemeldet habe. Spätestens jetzt sollten Sie die Angelegenheit nicht mehr selber weiterverfolgen und sich rechtliche Hilfe holen. Eine fehlende Schadenmeldung des Unfallgegners kann auf unterschiedliche Weise ausgeglichen werden. Wir wissen als Kanzlei für Verkehrsrecht, welche Beweise wir der Versicherung vorlegen müssen, damit Ihr Unfallschaden schnell erstattet wird.
Oft kommt es auch vor, dass der Versicherung alle Unterlagen vorliegen und es passiert dennoch nichts. Dann gilt es, die gesetzlich zulässigen Mittel voll auszuschöpfen, damit der Schaden angemessen und schnell erstattet wird. Mahnbescheid, Klage, Vollstreckung- die rechtlichen Möglichkeiten sind hier vielfältig, damit Ihr Schaden bearbeitet und erstatte wird.
Fazit
Die korrekte Schadensmeldung nach einem KFZ-Unfall ist von großer Bedeutung und es gilt viel zu beachten. Folgen Sie den oben genannten Schritten, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und Ihre Versicherungsansprüche ordnungsgemäß abgewickelt werden. Mit der richtigen Herangehensweise können Sie den Unfallprozess reibungslos bewältigen und die Entschädigung erhalten, die Sie verdienen.
Da die Anwaltskosten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall aber ohnehin kostenlos sind, da die Versicherung Ihres Unfallgegners diese tragen muss, können Sie unsere Kanzlei für Verkehrsrecht auch direkt mit der Schadenmeldung und Regulierung beauftragen. Setzen Sie sich nicht dem Risiko einer falschen bzw. unvollständigen Schadenmeldung aus. Ein Anruf genügt für eine unverbindliche, kostenlose Beratung.