Okt. 23, 2023

Wann verliere ich meinen Führerschein?

Wann verliere ich meinen Führerschein?

Oft wenden sich Mandanten an uns, deren Führerschein in Gefahr ist. Es besteht für die Mandanten das Risiko, dass sie ihren Führerschein verlieren. Dies stellt vor allem dann ein großes Problem dar, wenn man beruflich oder familiär auf den Führerschein angewiesen ist.  Regelmäßig müssen wir hierbei feststellen, dass die Mandanten von dieser Maßnahme überrascht sind. Tatsächlich kann aber sehr schnell ein solches Fahrverbot zu einem aktuellen Problem werden, da dieses seitens der zuständigen Behörden relativ schnell verhängt werden kann.  Im Bereich der Fahrverbote gilt es diverse Konstellationen zu unterscheiden. So kann es sich entweder nur um ein bloßes Fahrverbot handeln oder es sich sogar um eine weitaus gravierende Entziehung der Fahrerlaubnis handeln. Der häufigste Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis liegt im Alkohol- und Drogenkonsum während des Fahrens. Aber auch schon bei auffälligem Fahrverhalten, wie Drängeln, Rasen und Falschparken kann es schnell zum Einschreiten der Führerscheinbehörde kommen. Uns ist bewusst, dass der Verlust der Mobilität eine große Belastung für den Betroffenen darstellt.

Daher ist es wichtig, sich in einer solchen Ausnahmesituation umgehend rechtliche Beratung einzuholen. Nur so kann die angedrohte Strafe überprüft werden und es können mögliche, nachteilige Konsequenzen abgemildert oder im Optimalfall sogar ganz vermieden werden.

Im nachfolgenden Artikel geben wir ihnen zum besseren Verständnis dieser Problematik einen Überblick über dieses Thema.

Unterschied Fahrverbot und Fahrerlaubnis

Zu unterscheiden ist, ob es sich lediglich um ein Fahrverbot handelt oder um eine Entziehung der Fahrerlaubnis.

Da ein Fahrverbot in der Praxis häufiger ausgesprochen wird und daher auch häufiger Gegenstand unserer anwaltlichen Beratung ist, Geben wir nachfolgend auch zuerst einen Überblick über das Fahrverbot.

1)     Fahrverbot

Ein Fahrverbot kann auf 2 Wege erteilt werden:

Ordnungswidrigkeiten: Ein Fahrverbot kommt in Betracht als Folge eines Verstoßes im Straßenverkehr ( Ordnungswidrigkeit). Typischerweise kommt es zum Beispiel in Betracht bei einer deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung.

Mit Zustellung des Bußgeldbescheid wird dann gleich bekannt gegeben, dass bei Rechtskraft auch ein Fahrverbot angeordnet wird. Die Dauer beträgt ein bis maximal 3 Monate.

Straftaten: Daneben kann ein Fahrverbot auch bei Straftaten als sogenannte Nebenstrafe drohen.

Gemäß § 44 StGB kann das Gericht bei einer Verurteilung wegen einer Straftat ein Fahrverbot verhängen.

Zu beachten ist hier, dass dieses Fahrverbot nicht nur für Straftaten in Betracht kommt, welche im Straßenverkehr sich ereignet haben. Das Gericht kann bei einer Verurteilung wegen einer Straftat, welche auch nicht im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde, ein Fahrverbot von einem Monat bis zu 6 Monate verhängen.

Das Fahrverbot unterscheidet sich von der härteren Sanktion Entziehung der Fahrerlaubnis dadurch, dass es sich beim Fahrverbot im Wesentlichen bloß um eine vorübergehende Strafe handelt. Sollte man während dieser Zeit des Fahrverbotes dennoch ein Kraftfahrzeug führen, so liegt die Straftat des Fahren ohne Fahrerlaubnis vor gemäß § 21 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz ( StVG).



2)     Entziehung der Fahrerlaubnis

Das Gericht kann gemäß §§ 69, 69a StGB bei einer Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs steht oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen. In diesem Fall wird dem Betroffenen die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug zu führen, entzogen.

Das Gericht ordnet gleichzeitig mit der Entziehung auch die Sperrung zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis an. Diese Sperrung kann für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren oder sogar dauerhaft angeordnet werden, wenn besondere Gefahren für den Straßenverkehr durch den Täter bestehen.

Sofern keine lebenslange Sperre zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt wurde, kann nach Ablauf der Sperrfrist ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. In den meisten Fällen ist es jedoch nicht erforderlich, erneut eine Fahrprüfung abzulegen und zu bestehen. Teilweise ist jedoch Voraussetzung für die erneute Erteilung der Fahrerlaubnis der Nachweis einer erfolgreich absolvierten MPU (Medizinisch psychologische Untersuchung)

Bei den folgenden Straftaten im Straßenverkehr wird regelmäßig angenommen, dass keine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt:

verbotene Kraftfahrzeugrennen ( § 315d StGB)

Gefährdung des Straßenverkehr ( § 315c StGB)

Trunkenheit im Verkehr ( § 316 StGB)

Fahrerflucht ( § 142 StGB)

Vollrausch ( § 323a StGB)

Liegt einer dieser Straftatbestände vor, so wird gesetzlich vermutet, dass man zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Will man widerlegen, dass man trotz dieser Vermutung zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, so muss das Gericht dies positiv in der Urteilsbegründung feststellen. Gesetzlicher Regelfall ist daher bei Schuldspruch wegen dieser genannten Straftaten, die Entziehung der Fahrerlaubnis. Diese gesetzliche Systematik zeigt auch, dass es absolut nicht empfehlenswert ist, ohne Hilfe eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht sich alleine an die zuständigen Behörden zu wenden. Ohne Hilfe eines Rechtsanwalts haben sie keine Kenntnis von der Ermittlungsakte, kennen Sie die Verteidigungsmöglichkeiten nicht und haben keine Kenntnis von der speziellen Rechtsprechung zu diesem Problemkreis. 

Gemäß § 111a StGB kann die Fahrerlaubnis auch unmittelbar nach dem Ereignis vorläufig eingezogen werden. Dies dient dazu, eine vermeintliche Gefahr für die Öffentlichkeit unverzüglich zu beseitigen. Voraussetzungen für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und somit des Führerscheins sind ein richterlicher Beschluss zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis und das Vorliegen dringender Gründe.

Dringende Gründe liegen vor, wenn es eine hohe Wahrscheinlichkeit für den Entzug der Fahrerlaubnis gibt. Dies ist zum Beispiel bei dringendem Tatverdacht gegeben.

Neben dem Gericht kann auch die örtliche Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Dies ist dann der Fall ,wenn es sich nicht um eine Straftat handelt , sondern der Verkehrsteilnehmer zum Beispiel immer wieder im Straßenverkehr auffällig wird . Klassischer Fall ist hier das Erreichen von 8 Punkten in Flensburg.

Anders als beim Fahrverbot gibt es den Führerschein nicht nach Ablauf einer Frist automatisch zurück.

Gründe für Entziehung der Fahrerlaubnis

Der Entziehung der Fahrerlaubnis kommt im Wesentlichen also bei zwei Situation in Betracht.

Hauptfall dürfte die Begehung einer Straftat im Straßenverkehr sein.

Daneben kann die Fahrerlaubnis aber auch deswegen entzogen werden, weil man wiederholt negativ im Straßenverkehr aufgefallen ist.


Sperrfrist: Wie lange gilt die Sperrfrist und kann man sie verkürzen?

Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Sperrfrist. In dieser Zeit kann man als Betroffener keine neue Fahrerlaubnis erwerben. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist kann eine Neuerteilung erfolgen.

Die Dauer der Sperrfrist wird je nach den individuellen Umständen festgelegt und legt fest, wann frühestens eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Die Mindestdauer der Sperrfrist beträgt sechs Monate und kann, insbesondere bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht, bis zu fünf Jahre betragen.

Eine Verkürzung der Sperrfrist ist bei gerichtlicher Entziehung möglich. Spezielle Programme, Nachschulungen, Fahreignungsseminare und Therapie können in diesem Zusammenhang hilfreich sein. Die Auswahl dieser Maßnahmen hängt jedoch stark von der Art des Vergehens oder den Gründen für den Entzug der Fahrerlaubnis ab. Vor einer Entscheidung darüber, welche Schritte sinnvoll sind, ist es ratsam, dies im Voraus mit einem Rechtsanwalt zu besprechen.


Wann muss man zur MPU nach Entziehung der Fahrerlaubnis?

Das hängt im Einzelfall von den Entziehungsgründen ab. Die MPU wird aber in der Regel verlangt, wenn die Fahrerlaubnis z.B. wegen acht Punkten in Flensburg oder wegen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto mit mindestens 1,6 Promille entzogen wurde.


Wie kann man die Fahrerlaubnis zurück?

Anders als beim Fahrerverbot, bekommt man bei der Entziehung der Fahrerlaubnis den Führerschein nicht automatisch zurück.

Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden!

Dies erfordert einen aktiven Antragsprozess. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Fahrerlaubnis rechtzeitig nach Ablauf der Sperrfrist zurückbekommen, ist es ratsam, den Antrag auf Wiedererteilung bereits etwa drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Es empfiehlt sich ebenfalls, bereits bei der Entziehung der Fahrerlaubnis Informationen einzuholen, ob eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden könnte, um ausreichend Zeit für eventuelle Vorbereitungen einzuplanen. Mit anwaltlicher Hilfe und entsprechender Vorbereitung ist hier eine deutlich schnellere Wiedererlangung der Fahrerlaubnis möglich.


Gibt es Ausnahmegenehmigungen bei der Entziehung der Fahrerlaubnis?

Falls die Fahrerlaubnis entzogen wird, besteht die Möglichkeit, bestimmte Fahrzeugkategorien wie landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Fahrzeugarten, auf welche man beruflich angewiesen ist, von der Entziehung der Fahrerlaubnis auszunehmen. Jedoch erfordert dies besondere Umstände. Wenn eine solche Ausnahme bewilligt wird, kann der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis für diese speziellen Fahrzeugklassen direkt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, unabhängig von der laufenden Sperrfrist


Fazit

Bei Fragen rund um das Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder allgemein zum Verkehrsrecht stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Senden Sie mir einfach Ihre Fragen per E-Mail oder rufen Sie in meiner Kanzlei in Wuppertal an: 

              Email: kontakt@mcf-verkehrsrecht.de

              Telefon:  0202/ 76921649

In vielen der von mir als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht betreuten Verfahren wegen Entziehung der Fahrerlaubnis konnten die Strafe deutlich gemildert oder sogar ganz abgewendet werden.

Die anwaltliche Erstberatung ist kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Autor: Rechtsanwalt Alexander Manduzio 

Nachdem Rechtsanwalt Alexander Manduzio sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum absolvierte, tätigte er sein Referendariat im Bereich des Oberlandesgericht Hamm. Im Zuge seiner offiziellen Zulassung als Rechtsanwalt ist er seit 2016 an sämtlichen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Aufgrund seines erfolgreichen Abschlusses Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht, mehrjähriger Praxiserfahrung sowie seinen jährlichen Teilnahmen an zahlreichen Fortbildungen hat sich Alexander Manduzio als Spezialist für Verkehrsrecht einen namhaften Ruf erarbeitet.


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