Regelmäßig werden wir von Mandanten kontaktiert, die nach Falschparken einen Strafzettel, umgangssprachlich auch Knöllchen genannt, erhalten haben.
Für mich als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Wuppertal-Vohwinkel, also einer Stadt, die sich durch einen starken Parkplatzmangel auszeichnet, ist dies nicht überraschend. Das Finden von Parkplätzen stellt hier oft eine große Herausforderung dar, wenn man nicht überteuert sein Fahrzeug in einem Parkhaus unterbringen will. Dies führt offenbar häufiger dazu, dass man mitunter die Parkregeln etwas großzügiger interpretiert.
Wenn man Glück hat, wird man für das Falschparken nur mit einer vergleichsweise geringen Geldbuße bestraft. Wenn es anlässlich des Falschparkens aber zu einem teuren Abschleppen kommt, oder sogar ein Flensburg angedroht wird, kann sich die Überprüfung des Vorgangs durch einen Rechtsanwalt lohnen.
In diesem Artikel möchten wir Ihnen aus unserem Alltag als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht daher einen Überblick zum Thema Falschparken und die rechtlichen Möglichkeiten geben.
Wann liegt ein Falschparken zeitlich vor?
Wann handelt es sich rechtlich überhaupt um ein Parken und nicht mehr um ein bloßes Halten?
Ein Fahrzeug parkt, wenn es länger als 3 Minuten hält oder der Fahrer das Fahrzeug verlässt (§ 12 Absatz 2 StVO).
Wann darf nach Falschparken auf Privatgrundstücken abgeschleppt werden?
Auf Privatgrundstücken müssen Falschparker nicht geduldet werden. Das Gesetz erlaubt dem Eigentümer, sich gegen das Falsch parken zu wehren und das widerrechtlich geparkte Fahrzeug abschleppen zu lassen. Dieses Selbsthilferecht des in seinem Besitz gestörten Eigentümers muss aber 'sofort' ausgeübt werden. Andernfalls wird unterstellt, dass das Falschparken den Eigentümer nicht hinreichend in seinem Besitz stört.
Neben dieser zeitlichen Einschränkung, dass der durch das Falschparken in seinem Besitz gestörte Eigentümer sofort handeln muss, muss das Abschleppen auch verhältnismäßig sein. Vor der Einleitung des Abschleppvorgangs sollte der Eigentümer daher prüfen, ob es auch eine schonendere Maßnahme gibt, das Fahrzeug zu entfernen.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über häufige Fragen in diesem Zusammenhang
- Bei unerlaubtem Parken auf öffentlichen Parkplätzen kann die Polizei das Abschleppen in Auftrag geben, insbesondere wenn Verkehrszeichen missachtet werden.
- Das Hinterlassen eines Zettels mit einer Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe ist in der Regel keine sichere Schutzmaßnahme vor dem Abschleppen
- Bevor Sie als Eigentümer auf Ihrem Grundstück ein Fahrzeug abschleppen lassen, ist es ratsam, zu prüfen, ob der Fahrer zurückkehrt oder identifiziert werden kann.
- Das Abschleppen ist nur zulässig, wenn eine Einfahrt tatsächlich dringend benötigt wird und der Falschparker nicht in der Nähe ist.
- Das Abschleppen aufgrund von überschrittener Parkzeit in Parkhäusern oder kostenpflichtigen Parkplätzen wird als unverhältnismäßig angesehen.
Droht bei Falschparken ein Punkt in Flensburg?
Üblicherweise droht bei Verstoß gegen Parkvorschriften bloß eine kleine Geldbuße. Kommt es durch das Falschparken aber auch zu einer Verkehrsbehinderung oder Verkehrsgefährdung, kann es auch zu einem Punkt führen.
Folgende Verstöße gegen Parkvorschriften werden mit einem Punkt sanktioniert:
- Das Parken an Engstellen, wenn es dadurch zu einer Behinderung von Rettungsfahrzeugen kommt: 1 Punkt.
- Das Parken mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen: 1 Punkt.
Welche Arten von Halteverbot gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Halteverboten.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird zwischen eingeschränktem Halteverbot und absolutem Halteverbot unterschieden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich zudem noch danach, ob das unerlaubte Halten/Parken als verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend eingestuft wird.
a) Absolutes Halteverbot
Das absolute Halteverbot lässt keinerlei Spielraum für kurzes Anhalten zum Be- oder Entladen. Zu den Bereichen, in denen das absolute Halteverbot gilt, gehören unter anderem scharfe Kurven, Feuerwehrzufahrten und enge, unübersichtliche Straßenabschnitte. Ebenso ist das Halten in zweiter Reihe strikt untersagt, da es als Verkehrsbehinderung oder sogar Verkehrsgefährdung angesehen wird und mit einem Bußgeld von mindestens 15 € oder mehr geahndet werden kann.
b) Eingeschränktes Halteverbot
Im eingeschränkten Halteverbot, beispielsweise vor Bordsteinabsenkungen, Grundstückseinfahrten oder auf Privatgrundstücken, darf kurz angehalten werden. Es handelt sich allerdings um eine Ordnungswidrigkeit, wenn das Auto länger als drei Minuten abgestellt wird. Wird das Fahrzeug länger als 3 Minuten abgestellt, gilt es als geparkt. Hierfür muss man mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 10 € aufwärts rechnen.
Welche Strafe droht bei Falschparken?
Die jeweilige Strafe nach Falschparken hängt davon ab, wo und wie falsch geparkt wird. Üblicherweise führt ein Falschparken lediglich zu einer Geldbuße. Die Höhe des zu zahlenden Bußgeldes kann sich bei einem Knöllchen aber unterscheiden. Die Kosten für das Parken trotz abgelaufener Parkuhr unterscheiden sich zum Beispiel von den Kosten für das Verweilen in einem Parkverbot.
In diesen Fällen ist die Geldbuße eher gering, da es nicht zur Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern kommt. Typischerweise werden solche kleineren Geldbußen daher zähneknirschend auch gezahlt, da sie sich noch in einem zumutbaren Bereich bewegen und keine weiteren Folgen mit sich bringen.
Häufiger werden wir um Rat gebeten, wenn es anlässlich des Falschparkens zu einem Abschleppen gekommen ist und hierfür dann hohe Kosten in Rechnung gestellt werden. Nicht selten lassen sich solche Rechnungen für das Abschleppen dann vielversprechend überprüfen und anfechten.
Oft sind die in Rechnung gestellten Kosten zu hoch. Die Abschleppgebühren eines Privatunternehmens müssen den örtlichen üblichen Preisen entsprechen. Zu beachten ist, dass Kosten auch dann zu erstatten sind, wenn es sich um eine Leerfahrt handelt. Von einer Leerfahrt spricht man, wenn das Fahrzeug bei Eintreffen des Abschleppunternehmens schon weg war.
Es gilt als rechtlich zulässig, wenn nach einem Abschleppvorgang der Abschlepper die Herausgabe des Fahrzeugs von einer erfolgten Bezahlung abhängig macht. Der in seinem Besitz gestörte Eigentümer hat ein Zurückbehaltungsrecht, welches er auf den Abschleppdienst übertragen kann.
Falsch parken auf Parkplatz vom Supermarkt
Wenn Sie Ihr Fahrzeug unberechtigt auf privatem Grund abstellen, beispielsweise bei auf dem Parkplatz bekannter Discounter wie Lidl, Aldi und Co, erwartet Sie kein Bußgeld. Da es sich um einen privaten Raum handelt, handelt es sich um eine Vertragsstrafe.
Der Eigentümer des privaten Parkplatzes kann frei bestimmen, wer dort auf seinem Parkplatz parken darf. Die Höhe dieser Vertragsstrafe muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und liegt normalerweise bei maximal 40 Euro. Der genaue Betrag wird vom Parkplatzbetreiber festgelegt.
Auch auf solchen Privatparkplätzen kann es aber zu einem Abschleppvorgang kommen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die vom Betreiber als zulässig erachtete Parkzeit deutlich überschritten wird oder eine Einfahrt blockiert wird und keine Parkgenehmigung vorliegt. Kommt es dann zum Abschleppen, sind die Kosten regelmäßig auch vom Halter zu tragen.
Welche Strafe droht bei Falschparken in der Probezeit?
Üblicherweise wird falsches Halten und Parken während der Probezeit lediglich mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise das Parken in zweiter Reihe oder auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen, die als sogenannte B-Verstöße eingestuft werden. Bei zwei B-Verstößen führt dies zu einer Verlängerung der Probezeit und der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Lohnt sich ein Einspruch bei Falschparken oder Abschleppen?
Sollten Sie nun ein Knöllchen erhalten haben oder ihr Fahrzeug abgeschleppt worden sein, unabhängig, ob privat oder durch den Staat veranlasst, ist eine solche Maßnahme nicht immer auch automatisch rechtmäßig.
War zum Beispiel ein Abschleppen im Nachhinein rechtswidrig und ohne besonderen Anlass durchgeführt, so sind die Ihnen in Rechnung gestellten Kosten nicht von Ihnen zu tragen. Sollten Sie daher Zweifel an dem Bußgeld oder der Rechtmäßigkeit des Abschleppens haben, empfehlen wir Ihnen, die Strafe nicht direkt zu bezahlen.
Es lohnt sich oft Einspruch einzulegen, insbesondere dann, wenn es wie beim Abschleppen um hohe Forderungen geht.
Fazit
In bestimmten Situationen empfiehlt es sich, die Strafe durch einen
Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen.
Zwingend zu beachten ist aber, dass diese anwaltliche Prüfung und der Einspruch nur in Betracht kommen, wenn die Strafe noch nicht beglichen worden ist.
Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Strafe für das falsch Parken haben, sollten Sie unbedingt Beweise sichern wie Fotos von der konkreten Stelle.
Sollten Sie Fragen hierzu oder generell im Verkehrsrecht haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Nach einer ersten Einschätzung kann ich ihnen dann in der Regel mitteilen, ob sich ein Einspruch und eine anwaltliche Hilfe hier lohnen.