Regress der Versicherung nach Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht
Eine Verurteilung aufgrund von Trunkenheit im Verkehr (gemäß § 316 StGB) oder Fahrerflucht (gemäß § 142 StGB) kann unmittelbare finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Sollten Sie in einer solchen Situation gewesen sein , ist die Angelegenheit der strafrechtlichen Klärung in der Regel noch nicht vollständig abgeschlossen, denn in der Regel wird sich noch Ihre eigene Versicherung bei ihnen melden. Mit dem sogenannten Regress versucht Ihre eigene Versicherung dann ihre geleisteten Zahlungen an ihren Unfallgegner von Ihnen zurückzuholen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss oder die Fahrerflucht sind demnach doppelt riskant , da neben der strafrechtlichen Verurteilung auch für Sie ein großer finanzieller Schaden droht, wenn es zu einem Unfall kommt. In unserer täglichen Arbeit erleben wir immer wieder, dass gerade dieser Regress und der damit verbundene finanzielle Schaden so nicht bekannt ist.
Regelmäßig erleben wir ebenfalls, dass die Regressforderungen der Versicherung zu hoch sind. Es lohnt sich daher die Regressforderung einer Versicherung genau zu prüfen, wenn Ihnen diese merkwürdig vorkommt.
Mit unserem Artikel zu diesem Thema möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick zu dieser Problematik geben.
Inhaltsübersicht
- Wann kann ein Regress erfolgen?
- In welcher Höhe kann die Versicherung den Regress durchführen?
- Warum ist der Regress höher als der Schaden?
- Wie können wir als Anwalt für Verkehrsrecht beim Regress helfen
- Fazit
Wann kann ein Regress erfolgen ?
Der Grund für die Regressforderungen liegt in der Verletzung der vertraglich vereinbarten Aufklärungspflicht. Als Versicherungsnehmer bei einem Kfz Haftpflichtversicherer haben Sie sich im Vertrag verpflichtet, Ihren Vertragspartner umfassend aufzuklären über Umstände welche das versicherte Risiko erhöhen.
Begehen Sie beispielsweise Unfallflucht, so verletzen Sie ihre vertragliche Pflicht, alles Notwendige zu unternehmen, um den Unfall aufzuklären.
Fahren Sie ihr versichertes Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, so erhöhen Sie das versicherte Risiko für die Versicherung, dass es zu einem Verkehrsunfall kommt. Da das Fahren unter Alkoholeinfluss strafrechtlich sanktioniert ist, kann Ihr Vertragspartner die Versicherung davon ausgehen, dass sie sich an diese strafrechtliche Vorschrift halten. Verstoßen Sie hingegen gegen dieses Verbot, so ist es nur konsequent und angemessen, wenn auch die Versicherung auch von ihnen eine höhere Zahlung fordert.
Bei diesen Fällen handelt es sich um sogenannte Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers. Mit Obliegenheitspflichten meint man vertragliche Pflichten, die Ihnen als Versicherungsnehmer die Versicherung auferlegt.
Obliegenheitspflichten lassen sich in 2 Kategorien unterscheiden:
1) Obliegenheitspflichten vor dem Versicherungsfall
Dies meint solche Pflichten, die vor dem Unfall bestehen. So ist das Verbot Alkohol im Straßenverkehr zu trinken eine Obliegenheitspflicht vor dem Versicherungsfall.
Halten Sie sich nicht an dieses Verbot, und führen trotzdem unter Alkohol oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug im Straßenverkehr, so verwirklichen Sie den Straftatbestand der Trunkenheitsfahrt ( § 316 StGB).
2) Obliegenheitspflichten nach dem Versicherungsfall
Dies meint solche Pflichten, die nach dem Unfall bestehen. Die genannte Fahrerflucht ( unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB) stellt einen solchen Fall dar.
Nach einem Unfall haben Sie die Pflicht, zugunsten der anderen Unfallbeteiligten notwendige Angaben zu machen oder falls niemand erreichbar ist, eine angemessene Zeit zu warten und anschließend die Polizei zu rufen.
Wenn Sie hiergegen verstoßen nach einem Verkehrsunfall, so erschweren Sie ihrem Versicherer die Aufklärung des Vorfalls.
In welcher Höhe kann die Versicherung den Regress durchführen?
Der Regressanspruch der Versicherung kann nicht unbegrenzt durchgeführt werden.
Sollten Sie beispielsweise einen Unfall verursacht haben mit einem Sachschaden am gegnerischen Fahrzeug in Höhe von 50000€ und anschließend vom Unfallort geflüchtet sein, so ist die Versicherung nicht berechtigt von ihnen 50000€ zurückzufordern.
Um zu verhindern , dass durch einen Regressanspruch in unlimitierter Höhe ihre Existenzgrundlage zerstört wird, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass es Höchstbeträge für die Rückforderung gibt.
Bei Verletzungen der Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall, wie etwa bei Trunkenheitsfahrten, ist die maximale Obergrenze für den Regressanspruch auf 5.000,00 € festgesetzt.
Im Falle von Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall, wie beispielsweise Unfallflucht, beläuft sich der Regressanspruch gegen den Versicherungsnehmer maximal auf 2.500,00 €. Wenn der Versicherungsnehmer eine weitere Obliegenheit verletzt, indem er vorsätzlich und erheblich gegen Aufklärungs- und Schadensminderungspflichten verstößt, wird die Höchstgrenze für den Regressanspruch auf 5.000,00 € erhöht.
Beide Arten von Obliegenheitsverletzungen können parallel geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass ein alkoholisierter Fahrer, der später auch noch Fahrerflucht begeht, mit einem möglichen Regressanspruch von bis zu 10.000,00 € von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung konfrontiert werden kann.
Jedoch werden im Falle von mehreren Obliegenheitsverletzungen derselben Kategorie, wie beispielsweise zwei Verstöße vor dem Versicherungsfall, wie Trunkenheitsfahrt und illegales Autorennen, die Leistungsfreibeträge der Versicherung nicht addiert.
Sie sehen , dass es hier bei der Berechnung der Regressforderung viele Regeln gibt, die ist zu beachten gilt. Insofern ist auch das Fehlerpotential, dass die Versicherung von Ihnen einen zu großen Betrag zurückfordert, recht hoch.
Warum ist der Regress höher als der Schaden?
Oft ist es für unsere Mandanten verwirrend, wenn der von der Versicherung geforderte Betrag von dem im Strafverfahren festgestellten Schadenbetrag abweicht.
Dies lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären:
Im Ermittlungsverfahren wird ein Unfallgutachten vorgelegt, das die Netto-Reparaturbetrag auf 10.000 Euro festsetzt. Dieser Betrag wird im Strafbefehl als Fremdschaden berücksichtigt. Später meldet sich die Versicherung jedoch und fordert die Rückzahlung von 13.000 Euro mit der Behauptung, dass sie diesen Betrag bereits gezahlt hat.
Die Abweichungen zwischen diesen Beträgen haben in der Regel eine nachvollziehbare Erklärung. Im Strafverfahren wird in der Regel nur der Netto-Reparaturbetrag berücksichtigt. Bei der zivilrechtlichen Schadensregulierung können zusätzliche Schadensersatzpositionen anfallen und erstattet werden. In den meisten Fällen wird der Geschädigte nach einem Unfall einen Rechtsanwalt beauftragen, um die Schadensregulierung durchzuführen. Die Anwaltsgebühren sind ebenfalls Teil des ersatzfähiges Schadens und müssen von der Versicherung bezahlt werden. Darüber hinaus können Nutzungsausfallentschädigungen, Kosten für einen Mietwagen, Aufwandspauschalen, Wertminderungen und weitere Positionen hinzukommen. Insgesamt ist daher der Schadensersatz, den die Versicherung leistet, höher als der alleinige Netto-Reparaturbetrag, der im Strafverfahren berücksichtigt wurde. Auf diese Weise lassen sich die Unterschiede erklären. Damit ist jedoch noch nicht gesagt, dass die Versicherung tatsächlich auch das Recht hat in Ihrem konkreten Fall den Regress durchzuführen und insbesondere auch in dieser konkreten Höhe.
Wie können wir als Anwalt für Verkehrsrecht beim Regress helfen
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht man in diesem Kontext häufig mit den nachfolgenden Aspekten zu tun ,welche eine erfolgreiche Abwehr der Regressforderung begünstigen.
1) Ist die konkrete Höhe der Alkoholisierung tatsächlich geeignet ein Regress zu rechtfertigen?
2) Wurde der Unfall hauptsächlich durch den Unfallgegner mitverursacht und nicht in erster Linie durch die Alkoholisierung?
3) Lag der Hauptgrund für den Unfall tatsächlich im Trinken von Alkohol?
4) Gibt es Gründe bei einer Fahrerflucht die eine Alkoholisierung des Flüchtigen ausschließen?
5) Gibt es Vorschäden am Fahrzeug des Unfallgegners?
Selbst wenn die Regressforderung der Versicherung gerechtfertigt ist, kann durch einen Rechtsanwalt mit der Versicherung verhandelt werden über die konkrete Höhe und eine mögliche Ratenzahlung
Sollten Sie Sich mit einem Regress einer Versicherung nach einer Fahrerflucht oder Trunkenheit im Straßenverkehr konfrontiert sehen, sollten Sie bei Zweifeln über die Forderung unbedingt einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Auch wenn es eine Berechtigung für den Regress gibt, heißt dies nicht, dass die Versicherung in Ihrem konkreten Fall auch das Recht hat , den Regress in genau dieser Höhe zu fordern. Erfahrungsgemäß werden Forderungen auf Regress durch die Versicherungen standardisiert und ohne große Einzelfallprüfung geltend gemacht, so dass sich für uns als Rechtsanwaltskanzlei oft gute Chancen ergeben, diese Forderungen gegen Sie erfolgreich abzuwehren oder zumindest in der Höhe zu reduzieren.
Gerne geben wir Ihnen eine vorläufige, rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens. Erstgespräche sind kostenlos und unverbindlich.