Okt. 04, 2023

Fiktive Abrechnung bei KFZ-Schäden: Ihr Recht auf gerechte Entschädigung nach einem Unfall

Fiktive Abrechnung bei KFZ-Schäden: Ihr Recht auf gerechte Entschädigung nach einem Unfall

Ein Autounfall kann das Leben plötzlich auf den Kopf stellen. Neben den physischen und emotionalen Belastungen stehen oft auch die finanziellen Aspekte im Fokus.

Wenn es um die Abrechnung von KFZ-Schäden nach einem Unfall geht, kann die fiktive Abrechnung eine wichtige Option sein. In diesem Artikel werden wir erläutern, was die sogenannte fiktive Abrechnung ist, warum die fiktive Abrechnung sinnvoll sein kann und wie Versicherungen dazu stehen.


Was ist eine fiktive Abrechnung?

Die fiktive Abrechnung bezieht sich auf die Abrechnung von KFZ-Schäden auf Grundlage eines Kostenvoranschlags oder Unfallgutachten eines KFZ-Sachverständiger, ohne dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wurde. Das bedeutet, dass Sie, anstatt Ihr Auto tatsächlich reparieren zu lassen, eine finanzielle Entschädigung von der Versicherung erhalten.  Diese finanzielle Entschädigung kann von Ihnen frei verwenden werden und muss nicht in eine Reparatur investiert werden.


Warum fiktiv abrechnen?

Es gibt mehrere Gründe, warum die fiktive Abrechnung in Betracht gezogen werden sollte:

1. Wahl der Werkstatt
Mit der fiktiven Abrechnung haben Sie die Freiheit, eine Werkstatt Ihrer Wahl für die Reparatur zu wählen. Sie sind nicht auf die Werkstatt beschränkt, die von der Versicherung vorgeschlagen wird.

2. Zeitersparnis
Die Reparatur eines Fahrzeugs kann Wochen dauern, während der Sie möglicherweise auf ein Mietfahrzeug angewiesen sind. Mit der fiktiven Abrechnung können Sie schneller eine Entschädigung erhalten und Ihr Fahrzeug nach Ihren eigenen Prioritäten reparieren lassen.

3. Fehlende Reparaturabsicht
Vielleicht haben Sie auch die Absicht, Ihr Fahrzeug nach einem Unfall zu verkaufen oder es handelt sich optisch um Schäden, die Sie nicht weiter stören. Auch in diesen Fällen kann es Sinn machen, sich für die fiktive Abrechnung zu entscheiden.

Es steht Ihnen als Eigentümer völlig frei, wie Sie das Geld der Versicherung nach der fiktiven Abrechnung einsetzen.

4. Mögliche Kostenersparnis
Es kann vorkommen, dass der Kostenvoranschlag für die Reparatur höher ist als der tatsächliche Reparaturbedarf. In diesem Fall könnten Sie Geld sparen, indem Sie fiktiv abrechnen und die Reparaturkosten niedriger sind als die Entschädigung.

 

Wie stehen Versicherungen zur fiktiven Abrechnung?

Versicherungen ist es im Grundsatz egal, ob Sie sich nach einem Verkehrsunfall für die fiktive Abrechnung oder eine konkrete Abrechnung entscheiden. Rein wirtschaftlich stellt die fiktive Abrechnung für die Versicherung auch die attraktivere Variante dar, da hier keine Mehrwertsteuer an eine Werkstatt gezahlt wird.

Es ist aber wichtig zu beachten, dass Versicherungen möglicherweise dennoch versuchen werden, Sie von der fiktiven Abrechnung abzubringen, indem sie behaupten, die Reparatur sei die bevorzugte Option, vor allem wenn es sich bei der empfohlenen Werkstatt um einen Partnerbetrieb der Versicherung handelt. Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen. Es liegt in Ihrem Ermessen, wie Sie Ihren Schadensanspruch geltend machen möchten.

Ebenfalls ist es Tagesgeschäft, dass Versicherungen bei einer Entscheidung für die fiktive Abrechnung nach einem Verkehrsunfall im ersten Schritt eine Kürzung durch sogenannten Werkstattverweis vornehmen.

Dem liegt folgendes System zugrunde: Ihr eigener KFZ-Sachverständiger berechnet die anfallenden Arbeitsstunden für die Reparatur Ihres Unfallschadens nach denen einer markengebundenen Fachwerkstatt. Sollte es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen neuen Mercedes handeln, wird Ihr KFZ-Sachverständiger für die Kalkulation der Reparaturkosten also den Stundensatz einer lokalen Mercedeswerkstatt verwenden. Die Versicherung wird dann im Regelfall eine Kürzung auf Basis eines Prüfberichts vornehmen. Konkret wird die Versicherung Ihnen also Werkstätten nennen, bei denen die Reparatur genauso gut, aber günstiger erfolgen kann. Natürlich arbeiten diese Werkstätten günstiger als die Markenwerkstätten.

 

Falls Sie eine fiktive Abrechnung wünschen, wird Ihre ausgezahlte Entschädigung dann automatisch deutlich niedriger sein.
Diese Kürzung bei der fiktiven Abrechnung ist dann oft rechtswidrig.

Als spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kenne ich die Rechtsprechung, damit wir die Kürzung der Versicherung bei der fiktiven Abrechnung dann anfechten können.

Sie haben als Geschädigter im Grundsatz das Recht, fiktiv abzurechnen, wenn Sie dies wünschen. Versicherungen sind gesetzlich verpflichtet, Ihren Anspruch auf Schadensersatz zu prüfen und zu erfüllen, wenn er gerechtfertigt ist. Vermeiden Sie diese Kürzung bei der fiktiven Abrechnung und wenden Sie sich besser gleich an uns, bevor die Versicherung anfängt, rechtswidrig Ihre Ansprüche zu kürzen.

 

Fazit

Die fiktive Abrechnung bei KFZ-Schäden ist eine legitime Option, die Sie als Unfallgeschädigter nutzen können, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie bietet Flexibilität bei der Wahl der Werkstatt, spart Zeit und kann wirtschaftlich oft die bessere Wahl sein. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und sich nicht sicher sind, wie Sie sich entscheiden sollen, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Als spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kann ich Ihnen helfen, Ihre Rechte zu schützen und sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Sie verdienen.


Autor: Rechtsanwalt Alexander Manduzio 

Nachdem Rechtsanwalt Alexander Manduzio sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum absolvierte, tätigte er sein Referendariat im Bereich des Oberlandesgericht Hamm. Im Zuge seiner offiziellen Zulassung als Rechtsanwalt ist er seit 2016 an sämtlichen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Aufgrund seines erfolgreichen Abschlusses Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht, mehrjähriger Praxiserfahrung sowie seinen jährlichen Teilnahmen an zahlreichen Fortbildungen hat sich Alexander Manduzio als Spezialist für Verkehrsrecht einen namhaften Ruf erarbeitet.


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