Okt. 04, 2023

Verkehrsunfall: Ihre Rechte und Ansprüche

Verkehrsunfall: Ihre Rechte und Ansprüche

Ein Verkehrsunfall kann das Leben von Menschen in Sekundenschnelle verändern. Neben den offensichtlichen physischen und emotionalen Belastungen entstehen oft auch rechtliche Fragen. Was steht Ihnen nach einem Verkehrsunfall aus rechtlicher Sicht zu? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte und Ansprüche Ihnen im Wesentlichen nach einem Verkehrsunfall zustehen. Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend, sondern umfasst die häufigsten Schadenpositionen, mit denen wir täglich als spezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht in der Unfallschaden-Abwicklung zu tun haben.

Ganz allgemein gesagt, haben Sie nach einem Verkehrsunfall einen Anspruch darauf, genauso gestellt zu werden, wie Ihre Vermögenslage vor dem Verkehrsunfall war.

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, der nicht Ihre Schuld war, haben Sie also Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Dieser Schadensersatz kann Schäden an Ihrem Fahrzeug, medizinische Kosten, Schmerzensgeld und sogar Einkommensverluste umfassen. Das Beste daran: Um all diese Ansprüche müssen Sie sich nicht selber kümmern, da auch die Hilfe durch einen Anwalt kostenlos ist.


1.    Fahrzeugschaden

 a)   Reparatur

Der offensichtlichste Anspruch dürfte den direkten Schaden an Ihrem Auto betreffen.

Zuerst haben Sie die Möglichkeit, die notwendigen Reparaturkosten für Ihr Auto zu beanspruchen.

Es gibt zwei Arten, die Reparaturkosten zu fordern: fiktive Reparaturkosten und tatsächlich angefallene Reparaturkosten, auch bekannt als "fiktive" und "konkrete" Abrechnung. Wenn Ihr Fahrzeug nicht völlig zerstört ist, können Sie zwischen diesen beiden Varianten wählen, d.h. ob Sie es reparieren lassen möchten oder nicht.

Fiktive Reparaturkosten kommen ins Spiel, wenn Sie Ihr Fahrzeug vorerst in unrepariertem Zustand weiterfahren oder verkaufen möchten, aber dennoch die entstandenen Schäden beim Unfallgegner geltend machen wollen. In diesem Fall benötigen Sie einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder besser noch ein Gutachten eines KFZ-Sachverständigen, um die Schäden festzustellen und die geschätzten Reparaturkosten bereits vor der Reparatur zu ermitteln. Es ist jedoch zu beachten, dass Sie bei dieser Methode keinen Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer haben, da diese nur erstattet wird, wenn sie tatsächlich angefallen ist, d.h. wenn Ihr Fahrzeug tatsächlich repariert wurde.

Bei der konkreten Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug direkt von einer Werkstatt reparieren und verlangen dann die Werkstattkosten von der gegnerischen Partei zurück.

Der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Varianten ist folgender:

Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie im Grundsatz die im Unfallgutachten kalkulierten Reparaturkosten ausgezahlt auf Ihr Bankkonto. Diese Auszahlung ist dann frei verfügbar und ist nicht zweckgebunden für eine Reparatur zu verwenden.

Bei der konkreten Abrechnung legen Sie für die Unfallreparatur eine Reparaturrechnung vor. Die Rechnung wird dann inklusive Mehrwertsteuer direkt an die Werkstatt beglichen. Sofern das bei einem Unfall beschädigte Fahrzeug Ihr Eigentum ist, können Sie zwischen diesen beiden Varianten frei wählen.

Es ist für den Geschädigten auch möglich, im Laufe der Zeit von der fiktiven Abrechnung zur konkreten Abrechnung überzugehen. Dies ist durchaus empfehlenswert, da Sie als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall nicht verpflichtet sind, in Vorleistung zu treten, wenn Sie Reparaturen durchführen lassen möchten. Daher ist es sinnvoll, zunächst fiktiv abzurechnen, um das erforderliche Geld von der gegnerischen Versicherung vor der Reparatur zu erhalten, und anschließend das Fahrzeug reparieren zu lassen.

Beim Wechsel von der fiktiven Abrechnung zur konkreten Abrechnung ergeben sich zusätzliche Ansprüche, die Sie geltend machen können. Dazu gehören insbesondere die Mehrwertsteuer, die bei der fiktiven Abrechnung nicht anfällt, sowie die Kosten für einen Mietwagen oder den Nutzungsausfall während der Reparaturzeit.

b)   Totalschaden

In einigen Fällen kann ein Unfall so schwerwiegend sein, dass ein Totalschaden am Fahrzeug entstanden ist. Man spricht von einem Totalschaden, wenn eine Reparatur technisch unmöglich ist.

Darüber hinaus kann auch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Dies tritt auf, wenn eine Reparatur zwar technisch durchführbar ist, sich aber wirtschaftlich nicht rechtfertigt. In diesen beiden Szenarien haben Sie das Recht, von der gegnerischen Partei den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand zu verlangen. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwert.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs vor dem Unfall. Dieser Wert wird bei der Totalschaden Abrechnung um den Restwert reduziert, was den Wert des Fahrzeugs im Zustand nach dem Unfall darstellt. Auch diese Werte werden von einem Kfz-Sachverständigen ermittelt. Dies kann also ebenfalls ein Grund sein, warum nach einem Verkehrsunfall ein Kostenvoranschlag nicht genügt und ein Unfallgutachten vom einem Kfz-Sachverständiger benötigt wird.

Nicht selten tritt ein wirtschaftlicher Totalschaden auf, insbesondere bei älteren Fahrzeugen, da die Reparaturkosten erheblich höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Gerade bei älteren Fahrzeugen wird uns beim ersten Mandantengespräch daher direkt zur Erstberatung ein Unfallgutachten vorgelegt oder wir sprechen eine Empfehlung aus, ein solches kostenlos in Auftrag zu geben.


2. Schmerzensgeld

Bei Verletzungen infolge des Unfalls haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere Ihrer Verletzungen und deren Auswirkungen auf Ihre Lebensführung ab, sodass jede Entscheidung über das Schmerzensgeld einer Einzelfallbetrachtung bedarf.

Für die Geltendmachung eines angemessenen Schmerzensgeldes ist es für Sie als Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls von großer Bedeutung, Ihre Verletzungen und Beschwerden sowie den genauen Verlauf Ihrer medizinischen Behandlung durch ärztliche Atteste oder Berichte zu dokumentieren.

Als Faustregel gilt, dass je schwerwiegender die Beeinträchtigungen sind, desto höher das Schmerzensgeld ausfällt.

Es gibt Schmerzensgeldtabellen, die als erste Anhaltspunkte dienen können.

Setzen Sie bei erlittenen Verletzungen und einem Personenschaden, daher unbedingt auf rechtliche Hilfe von einem spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Schmerzensgeld schnell und in angemessener Höhe anerkannt wird von der Versicherung.

 

3. Nutzungsausfallentschädigung

Falls Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Dies deckt die Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs. Es ist hier aber auch zu betonen, dass Sie die von der Versicherung gezahlte Nutzungsausfallentschädigung nicht zweckgebunden einsetzen müssen. Die Nutzungsausfallentschädigung kann auch genauso für einen Urlaub oder zu einem anderen Zweck verwendet werden.

 

4. Verdienstausfall

Wenn Sie aufgrund Ihrer Verletzungen arbeitsunfähig sind, können Sie Verdienstausfall geltend machen. Hierbei sollten sowohl aktuelle Einkommensverluste als auch zukünftige Einbußen berücksichtigt werden.

 

5. Kosten für Rechtsanwalt

Manchmal ist es notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.   Im Bereich von Verkehrsunfällen ist ein Rechtsanwalt nicht nur nötig bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten, sondern auch dann, wenn es sich um einen einfachen und klaren Fall handelt. Gemäß der geltenden Rechtsprechung haben Sie als Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls Anspruch auf kostenlose Rechtsanwalt Vertretung. Die Anwaltskosten sind kostenlos, egal ob es sich um einen klaren Fall oder einen komplizierten Fall handelt. Die Kosten für den Rechtsanwalt gehören nämlich zum Schadensersatz, den die gegnerische Versicherung zu tragen hat. Ihnen als unverschuldetem Unfallopfer entstehen keine Anwaltskosten. Nutzen Sie dieses Recht daher und ersparen Sie sich von Anfang an den vorprogrammierten Ärger bei einer Abwicklung Ihres Unfallschadens auf eigene Faust.

Als spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie gerecht behandelt werden.

 

Fazit

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie zahlreiche Rechte und Ansprüche, die Sie geltend machen können. Eine umfassende Dokumentation des Unfalls und professionelle rechtliche Beratung sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie verdienen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an uns zu wenden. Vermeiden Sie es unbedingt, die gegnerische Versicherung selber anzurufen.  Da Ihnen bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall keine Anwaltskosten entstehen, haben Sie zwei Vorteile: Sie müssen sich um nichts kümmern und Sie stellen sicher, dass Ihr Unfallschaden bestmöglich entschädigt wird.

Rufen Sie uns jetzt an und überzeugen Sie sich selbst.


Autor: Rechtsanwalt Alexander Manduzio 

Nachdem Rechtsanwalt Alexander Manduzio sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum absolvierte, tätigte er sein Referendariat im Bereich des Oberlandesgericht Hamm. Im Zuge seiner offiziellen Zulassung als Rechtsanwalt ist er seit 2016 an sämtlichen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Aufgrund seines erfolgreichen Abschlusses Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht, mehrjähriger Praxiserfahrung sowie seinen jährlichen Teilnahmen an zahlreichen Fortbildungen hat sich Alexander Manduzio als Spezialist für Verkehrsrecht einen namhaften Ruf erarbeitet.


 0202 76921649   kontakt@mcf-verkehrsrecht.de Mehr zu Rechtsanwalt Alexander Manduzio


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