Wann braucht man nach einem Unfall einen Kfz-Gutachter?
Einleitung
Wenn sich Mandanten nach einem Verkehrsunfall an uns zur Rechtsberatung wenden, lautet eine der häufigsten Fragen: Wie wird mein Schaden am Fahrzeug berechnet?
Die meisten Mandanten vermuten, dass sie sich für die Schadensberechnung an Ihre Werkstatt des Vertrauens wenden müssen. Ein Kostenvoranschlag soll nach Ansicht vieler Mandanten genügen, um den Umfang des Schadens zu ermitteln.
Tatsächlich ist es aber so, dass ein Kostenvoranschlag nach einem unverschuldeten Unfall nur selten der richtige Weg ist.
Der Schaden an einem Fahrzeug sollte immer durch ein KFZ-Gutachten ermittelt werden. Ein Kfz-Gutachter kann durch seine Expertise Ihren Schaden am Fahrzeug sehr umfassend untersuchen.
Ein KFZ-Gutachter wird in seinem Kfz-Gutachten auch den Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall ermitteln. Gerade wenn es sich um einen möglichen Totalschaden handelt, ist dies wichtig.
Mit einem Kostenvoranschlag kann ein Schaden nur unzureichend erfasst werden. Da die Kosten für den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall auch von der Gegenseite zu tragen sind, ist die Beauftragung eines Gutachters in der Nähe kostenlos.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über dieses Thema und die häufigsten Fragen, die uns als Anwalt für Verkehrsrecht immer wieder begegnen.
Sollten Sie aus dem Ruhrgebiet (Düsseldorf, Wuppertal, Sprockhövel, Dortmund zum Beispiel) kommen, können wir Ihnen bei Bedarf gerne auch Gutachter in der Nähe empfehlen. Gehen Sie nicht das Risiko ein, einen Gutachter zu beauftragen, dessen Gutachten am Ende von der Versicherung für ungeeignet erklärt wird.
Wann brauche ich einen KFZ-Gutachter?
Gemäß § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) steht dem Geschädigten nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall das Recht zu, sämtliche Kosten erstattet zu bekommen, die notwendig sind, um das Fahrzeug wieder in den Zustand vor dem Schaden zu versetzen.
Die Feststellung der Schadenshöhe erfolgt durch den Vergleich des Vermögens vor und nach dem schädigenden Ereignis. Unterm Strich soll man wirtschaftlich so gestellt werden, wie wenn es den Unfall nie gegeben hätte.
Als Geschädigter nach einem Unfall hat man seinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Unfallgegner und seiner Versicherung nachzuweisen.
Oft ist diese Beweispflicht aus der Perspektive als Unfallgeschädigter nur schwer nachzuvollziehen. So stellt sich oft die Frage, warum man selber alles nachweisen muss, wenn doch der Gegner für den Schaden und nun den gesamten Ärger verantwortlich ist.
Um diesen Nachweis der Schadenhöhe am Fahrzeug erfolgreich zu erbringen, empfiehlt sich die Beauftragung eines qualifizierten KFZ-Gutachter.
Ein KFZ-Gutachten bildet die Grundlage für den Schadensersatz nach einem Unfall. Durch ein KFZ-Gutachten kommt man seiner Pflicht als Unfallgeschädigter zur Beweissicherung hinreichen nach.
Im Falle eines Haftpflichtschadens ist ein KFZ-Gutachten erforderlich, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen und die Schadensersatzansprüche des Unfallgegners abzuwehren.
Als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen und freien Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Ihr Gutachter übernimmt dann für Sie durch seine bildliche Erfassung des Schadens und die anschließende Kalkulation des Schadens die Beweissicherung und stellt den Umfang des Schadens fest.
Es ist daher sehr empfehlenswert, nach einem unverschuldeten Unfall einen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Sie stellen durch die Beauftragung sicher, dass Ihre Ansprüche auf Schadensersatz in vollem Umfang anerkannt werden.
Die Kosten für das Gutachten des Sachverständigen müssen erstattet werden.
Was macht der Kfz-Gutachter genau?
Der Gutachter untersucht sorgfältig die Schäden an Ihrem Fahrzeug und erstellt ein umfassendes Unfallgutachten. Dabei werden alle nachweisbaren Mängel erfasst, die auf den Unfall zurückzuführen sind. Anschließend werden die Reparaturkosten sorgfältig ermittelt. Der KFZ-Gutachter ermittelt also für Sie, welche Reparaturkosten aller Wahrscheinlichkeit nach anfallen werden. Diese Kalkulation des Gutachters dient als Nachweis für die Beantragung der voraussichtlichen Reparaturkosten bei Ihrer Kfz-Versicherung. Da Sie als Unfallgeschädigter nicht zur Reparatur des Schadens verpflichtet sind, können Sie sich die vom Gutachter ermittelten Reparaturkosten auch auszahlen lassen. Die Entschädigung der Versicherung ist nicht zweckgebunden in eine Reparatur zu investieren. Theoretisch kann der Schadensersatz der Versicherung also auch für den nächsten Urlaub verwendet werden.
Falls eine Reparatur nicht mehr durchführbar ist, wird der Gutachter den Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert) sowie den Wert im beschädigten Zustand (Restwert) ermitteln. Ein KFZ-Gutachten geht insofern über den Umfang eines herkömmlichen Kostenvoranschlags einer Kfz-Werkstatt deutlich hinaus. Das bedeutet, dass ein Gutachten auch potenzielle Mehr- oder Folgekosten berücksichtigt, die in einem einfachen Kostenvoranschlag nicht enthalten sind. Ein Kostenvoranschlag enthält zum Beispiel niemals Werte zur Wertminderung, zum Wiederbeschaffungswert und zum Restwert.
Warum Kfz Gutachten und kein Kostenvoranschlag nach einem Unfall?
Ein Kostenvoranschlag ist nur Beweissicherung nur unzureichend geeignet. Er ist nicht umfassend genug und enthält nicht alle Angaben, welche man zur Beweissicherung nach einem Unfall oft benötigt.
Anders als ein Kostenvoranschlag wird ein Unfallgutachten auch durch eine neutrale, unabhängige Person erstellt. Der Kostenvoranschlag wird oft von der Person erstellt, die anschließend auch die Reparatur durchführen soll. Versicherungen nehmen dies gern zum Anlass, die Richtigkeit des Kostenvoranschlags anzuzweifeln. Denn es wird nicht selten vermutet, dass die Werkstatt durch einen für Sie günstigen Kostenvoranschlag den Reparaturaufwand und damit den Umsatz erhöhen will.
Da das Gutachten durch eine neutrale Person erstellt wird, wird es seltener dazu kommen, dass die Versicherung die Richtigkeit und Qualität Ihrer Kalkulation anzweifelt.
Aus diesen Gründen ist es empfehlenswert, zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Unfall ein Kfz-Gutachten durch einen qualifizierten, unabhängigen KFZ-Gutachter erstellen zu lassen.
Wann sollte der Kfz-Gutachter beauftragt werden?
Die Hinzuziehung eines unabhängigen Kfz-Gutachters nach einem Unfall ist nicht zwingend gesetzlich notwendig, sondern nur empfehlenswert. Da die Kosten für das Unfallgutachten aber ohnehin für Sie als Unfallgeschädigter kostenlos sind, haben Sie letztlich nur Vorteile.
Es gilt ebenfalls danach zu unterscheiden, ob man Unfallgeschädigter oder Unfallverursacher ist.
Sie sind Unfallgeschädigter? Dann handeln Sie klug, wenn Sie selber einen Kfz-Gutachter beauftragen. Gerne können wir als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Ihnen auch Gutachter empfehlen. Sollten Sie aus Wuppertal, Düsseldorf und Umgebung kommen, empfehlen wir Ihnen gerne einen qualifizierten Gutachter in der Nähe. Sie sollten nach dem Unfall nicht sehr lange zögern, bevor Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Gutachter wenden. Sollte Ihr Fahrzeug zum Beispiel durch den Unfall nicht mehr fahrfähig sein, empfiehlt es sich, keine Zeit zu verlieren und umgehend den Kontakt herzustellen.
Sind Sie Unfallverursacher? Dann besteht die Pflicht, den Schaden unverzüglich der eigenen Versicherung zu melden. Bei selbstverschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug bestimmt ihre eigene Versicherung, ob und wenn ja, welcher Gutachter eingesetzt wird.
Wer beauftragt den Kfz-Gutachter?
Oft meldet sich nach einem Unfall die Versicherung des Unfallverursachers bei Ihnen und bietet an, dass Ihr Schaden durch deren Sachverständigen schnell und kostenlos begutachtet werden kann. Lassen Sie sich auf dieses Lockangebot nicht ein!
Als Geschädigter steht es Ihnen jederzeit frei, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten für Ihren eigenen Kfz-Gutachter sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen- wenn Ihr Unfall unverschuldet war.
Stellen Sie sich selber die Frage: Warum sollte es die Versicherung wollen, dass Sie keinen eigenen Gutachter beauftragen?
Richtig: Indem die Versicherung ihren eigenen Gutachter aufschwätzt, versucht sie wie immer die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
Sie können davon ausgehen, dass der Gutachter der Versicherung nicht freiwillig zum Beispiel eine Wertminderung berechnet. Genauso werden die Reparaturkosten beim eigenen Gutachter mit Sicherheit höher sein als beim Gutachter der Versicherung.
Tun Sie sich daher als Unfallgeschädigter selber den Gefallen und setzen Sie auf einen eigenen, unabhängigen KFZ-Gutachter.
Darf ich auch als Unfallverursacher den Kfz-Gutachter frei wählen?
Die Beauftragung eines Kfz Gutachters nach einem Unfall steht Ihnen jederzeit frei.
Es macht jedoch hinsichtlich der Kosten einen Unterschied, ob Sie selber für den Unfall verantwortlich sind oder der Gegner.
Sie sind unschuldig:
Wenn der Unfall nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist, trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die anfallenden Kosten für das Gutachten.
Ausnahme: Bagatellschaden (Schadenhöhe unter 1.000 €)
Sie sind selber schuld am Unfall:
Wenn Sie selber den Unfall verursacht haben, gibt es ein Gutachten nicht kostenlos. Sollten Sie über eine Versicherung Ihren Schaden abwickeln wollen, kommt Ihre Kaskoversicherung ins Spiel. Gemäß den Bedingungen Ihrer Kaskovertrages, sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, wird in 99 Prozent aller Fälle Ihre eigene Versicherung den Gutachter auswählen. Anders als beim unverschuldeten Unfall sollten Sie daher nicht voreilig einen eigenen Kfz-Gutachter beauftragen.
Wo und wie wird das Fahrzeug vom Kfz-Gutachter besichtigt?
Zur Erstellung eines Kfz-Gutachtens wird folgendes in der Regel benötigt: Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ihr Fahrzeug und der Fahrzeugschlüssel. Da der Gutachter oft auch Fragen hat, empfiehlt es sich als Unfallgeschädigter während der Besichtigung anwesend zu sein.
Die Begutachtung Ihres Fahrzeugs kann in einer Werkstatt erfolgen, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen von Ihnen gewünschten Ort erfolgen. Regelmäßig richten sich die Gutachter hier nach Ihren Wünschen. Sollte für die Besichtigung Ihres Schadens eine Hebebühne notwendig sein, empfiehlt sich die Besichtigung des Unfallschadens oft in einer Werkstatt.
Wie finde ich den richtigen KFZ-Gutachter nach einem Unfall?
Sollten Sie Hilfe benötigen bei der Auswahl eines Kfz-Gutachters, können Sie sich gerne an uns wenden.
Dies gilt vor allem dann, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie oder der Unfallgegner schuld ist.
Nach unserer rechtlichen Einschätzung werden Sie wissen, ob Sie ohne eigenes Kostenrisiko ein Gutachten in Auftrag geben können.
Durch Ihre Kontaktaufnahme zu unserer Kanzlei gehen Sie also sicher, dass Sie hinterher nicht Risiko laufen, auf den Kosten für das Gutachten sitzen zu bleiben.
Wir helfen Ihnen hier bei Fragen gerne weiter.
Fazit
Sie sind auf der Suche nach einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen in Wuppertal, Düsseldorf und Umgebung? Rufen Sie uns gerne an für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls und die Empfehlung eines Gutachters in Ihrer Nähe.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht helfe ich Ihnen gerne weiter bei Ihrem Unfallschaden.