Nov. 16, 2023

Schmerzensgeld nach Unfall

Schmerzensgeld nach Unfall

Einleitung




Als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall haben Sie in vielen Fällen zusätzlich zum Schadensersatzanspruch in Bezug auf den Blechschaden auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Sie selber verletzt worden sind.


Trotzdem gestaltet sich die Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs oft als schwierig, selbst wenn das Recht auf Ihrer Seite ist. Die Versicherungen neigen dazu, Widerstand zu leisten und versuchen, den Betrag so gering wie möglich zu halten. Daher ist es ratsam, in jedem Fall rechtlichen Rat einzuholen und sich darüber zu informieren, welche Rechte Ihnen zustehen.

Als spezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht in Wuppertal-Vohwinkel helfen wir Ihnen gerne weiter, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Hilfe bei der Abwicklung des Schadens und dem Schmerzensgeld brauchen.


Das Wichtigste vorab

Was ist Schmerzensgeld?

Wie wird Schmerzensgeld berechnet?

Hat man Anspruch auf Schmerzensgeld bei Schleudertrauma?

Wann hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wie wird die Höhe vom Schmerzensgeld festgelegt?

Mit welchem Schmerzensgeld kann ich bei Schleudertrauma rechnen?

Braucht man einen Anwalt für Schmerzensgeld?

Fazit und Praxistipp




Das Wichtigste vorab


  • Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn man durch den Unfall verletzt wurde oder in seiner Gesundheit beeinträchtigt wurde.
  • Schmerzensgeld Zahlung erfolgt durch die Versicherung des Unfallgegners
  • Beweislast für den Anspruch auf Schmerzensgeld liegt beim Unfallgeschädigten
  • Bei geringen Verletzungen wie HWS/ Schleudertrauma neigen Versicherungen oft zu Ablehnungen
  • Maßstab für Schmerzensgeld Höhe sind Urteile in vergleichbaren Fällen




Was ist Schmerzensgeld?


Das Schmerzensgeld dient dazu, immaterielle Schäden auszugleichen. Diese Form des Schadensersatzes erfolgt in Form einer Geldzahlung. Mit der Geldzahlung wird der Ausgleich dieses erlittenen, immateriellen Schadens in Form der Verletzung und der damit verbundenen Nachteile erzielt.

Das Schmerzensgeld hat eine Genugtuungs- und Sühnefunktion.

Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen und man als Betroffener einen Personenschaden erleiden, hat man gemäß § 253 II BGB einen Anspruch auf eine billige Entschädigung in Geld.

Das Gesetz gibt dabei keine konkreten Vorgaben zur exakten Höhe der möglichen Entschädigungsbeträge.  Bei der Bestimmung der Entschädigungshöhe sind alle relevanten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.




Wie wird Schmerzensgeld berechnet?

 

Das Schmerzensgeld soll einen angemessenen Ausgleich für Verletzungen nach einem Unfall wie Schleudertrauma, HWS ermöglichen.  Eine exakte Kalkulation und Ausgleich wie bei einem Blechschaden ist typischerweise nicht möglich. Anhand der nachfolgenden Kriterien kann aber eine gute Orientierung erfolgen, in welcher Größenordnung das Schmerzensgeld zu erwarten ist.


Folgeschäden

Folgeschäden beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes. Dies betrifft sowohl psychische als auch organische Beeinträchtigungen, wobei die genaue Feststellung im Einzelfall herausfordernd sein kann.


Eingriffsintensität & Verletzungsgrad

Operationen zur gesundheitlichen Wiederherstellung haben ein höheres Gewicht als leichte Verletzungen wie Schürfwunden.


Schmerzintensität

Die Art und Dauer der Schmerzen beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes. Bei Arbeitsunfähigkeit werden auch der Grad und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit in die Bewertung einbezogen.


Genugtuung

Neben dem Ausgleich für erlittene Schäden erfüllt das Schmerzensgeld auch eine Genugtuungsfunktion.  Gesetzgeberischer Grundgedanke: Der Schädiger schuldet dem Opfer Genugtuung für die erlittenen Schäden. Insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verursachers kann sich dies erhöhend beim Schmerzensgeld auswirken.




Hat man Anspruch auf Schmerzensgeld bei Schleudertrauma?


Am häufigsten nach einem Unfall kommt es bei Schleudertrauma oder auch HWS-Distorsion genannt zu Diskussionen mit der Versicherung. Das Schleudertrauma, HWS-Distorsion ist die häufigste Folge nach Unfällen und kommt meist bei Auffahrunfällen vor.


Innerhalb eines Zeitraums von bis zu 72 Stunden können dabei mehr oder weniger ausgeprägte Symptome auftreten, darunter:


  • Kopf- und Nackenschmerzen
  • Sprachstörungen
  • unsicherer Gang
  • Schwindel und Desorientierung
  • Muskelfunktionsstörungen


Liegt die Aufprallgeschwindigkeit dann noch im niedrigeren Bereich - meist also bei kleinen Schäden - ist es ohne Hilfe eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht regelmäßig schwer, ein Schmerzensgeld von der Versicherung zu erhalten.  Wir kennen die gängige Rechtsprechung zu diesem Themenkreis und können auf die Schreiben und Ablehnungen der Versicherung hier entsprechend reagieren. Setzen Sie sich daher nicht dem Risiko einer Ablehnung aus, die meist von den Versicherungen konsequent außergerichtlich aufrechterhalten bleibt und setzen Sie gleich auf Hilfe eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht. Da Sie als unverschuldeter Unfallgeschädigter ohnehin keine Anwaltskosten haben, steigern Sie Ihre Chancen auf ein Schmerzensgeld erheblich.




Wann hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

 

Nach einem Unfall liegt die Verantwortung für den Nachweis der Voraussetzungen für ein Schmerzensgeld in der Regel beim Unfallgeschädigten. Er muss nachweisen, ob und in welchem Umfang Verletzungen und Schmerzen eingetreten sind. Dies kann je nach Verletzungsart schwierig sein. Gerade bei weniger offensichtlichen Beeinträchtigungen wie Schleudertrauma/ HWS-Distorsion und Zerrungen ist fast immer ein Streit mit der Versicherung vom Unfallgegner vorprogrammiert. Die Versicherungen wenden regelmäßig hier ein, dass die Schmerzen durch diesen Unfall und Schadenbild nur geringfügig gewesen sein können.




Wie wird die Höhe vom Schmerzensgeld festgelegt?


Schmerzensgeldansprüche sind individuell und können nicht pauschal festgelegt werden. Jede Verletzung nach einem Unfall ist einzelfallbezogen zu betrachten. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, die es alle beim Einzelfall zu berücksichtigen und abzuwägen gilt.

Hilfreich bei der Berechnung vom Schmerzensgeld sind in der Praxis anerkannte Tabellen, die nach der Verletzungsart und den jeweiligen Folgen durch die Folgen unterscheiden. Als spezialisierte Kanzlei haben wir auf alle gängigen Tabellen und Datenbanken Zugriff, damit wir Schmerzensgeld Forderungen erfolgversprechend geltend machen können. Zu wissen ist jedoch ebenfalls, dass die Tabellen nicht zu 100 % die jeweilige Höhe des Schmerzensgeldes vorwegnehmen können. Vor allem auch Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen sind entscheidend. Mit anderen Worten können die Tabellen eher als Richtwert angesehen werden.


 


Mit welchem Schmerzensgeld kann ich bei Schleudertrauma rechnen?

 

Nachfolgend geben wir Ihnen exemplarisch einen Überblick über Urteile bei Schleudertrauma/HWS-Distorsion. Es sei aber nochmal betont, dass dies nur als Richtwert zu verstehen ist.


LG München (Urteil vom 11.8.1994-Az. 19 S 6068/94)

Leichtes Schleudertrauma mit 8-tägiger Arbeitsunfähigkeit

250 EUR Schmerzensgeld


 

AG Essen (Urteil vom 10.06.2010-Az. 25 C 7/10)

HWS-Distorsion / Schleudertrauma // Arbeitsunfähigkeit von maximal 6 Wochen, HWS-Distorsion Schweregrad 1, abstrakte Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % für maximal 3 Monate, Prellung der linken Schulter, Brustkorb und der Unterschenkel

500 EUR Schmerzensgeld



LG Augsburg (Urteil 1989-Az. 1 O 72/88)

Schweres HWS-Syndrom mit Zerrung der Streck- und Schulter­muskulatur rechts, beidseitige Oberarm­prellung

3800 EUR Schmerzensgeld




Braucht man einen Anwalt für Schmerzensgeld?


Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall, bei dem Sie verletzt wurden, Schmerzensgeld als Geschädigter geltend machen möchten, ist es dringend ratsam, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt unterstützen zu lassen. Nur ein Anwalt kann umfassende Akteneinsicht nehmen und ist mit den komplexen Verfahrensabläufen vertraut.  Da die Kosten für den Anwalt ohnehin entfallen beim unverschuldeten Unfall: Sie können Ihre Freizeit besser verbringen als mit der Lektüre etlicher Urteile zum Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen. Unsere Kanzlei macht nach Prüfung Ihres Anliegens Ihr Schmerzensgeld in der für Sie optimalen Höhe geltend. Zögern Sie nicht unsere Kanzlei für Verkehrsrecht zu kontaktieren.


Was Sie auch nicht vergessen dürfen: Im schlimmsten Fall besteht bei eigener missglückter Geltendmachung des Schmerzensgeldes, die Gefahr, dass Ihren Forderungen nicht stattgegeben wird und Sie ohne Entschädigung dastehen. Durch die Beauftragung eines kompetenten Rechtsbeistands stellen Sie sicher, dass Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld wirksam durchgesetzt wird und Sie nicht leer ausgehen.




Fazit und Praxistipp


Sollten Sie nach einem Verkehrsunfall verletzt worden sein und Schmerzen haben, sollten Sie aus Beweissicherungsgründen schnell einen Arzt aufsuchen. Oft treten Schmerzen auch erst nach einigen Stunden oder sogar mehreren Tagen auf. Dokumentieren Sie die Schmerzen so gut es geht und wie sich dies auf Ihren Alltag auswirkte. Welche Bewegungen waren nicht mehr möglich, konnten Sie Ihren Freizeitaktivitäten schmerzbedingt nicht nachgehen?

 

Sollten Sie Hilfe bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld nach Ihrem Unfall brauchen, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei für Verkehrsrecht wenden. Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung beim Schmerzensgeld. Rufen Sie einfach unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Autor: Rechtsanwalt Alexander Manduzio 

Nachdem Rechtsanwalt Alexander Manduzio sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum absolvierte, tätigte er sein Referendariat im Bereich des Oberlandesgericht Hamm. Im Zuge seiner offiziellen Zulassung als Rechtsanwalt ist er seit 2016 an sämtlichen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Aufgrund seines erfolgreichen Abschlusses Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht, mehrjähriger Praxiserfahrung sowie seinen jährlichen Teilnahmen an zahlreichen Fortbildungen hat sich Alexander Manduzio als Spezialist für Verkehrsrecht einen namhaften Ruf erarbeitet.


 0202 76921649   kontakt@mcf-verkehrsrecht.de Mehr zu Rechtsanwalt Alexander Manduzio


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