Sept. 28, 2023

Nutzungsausfallentschädigung

Nutzungsausfallentschädigung

Im hektischen Straßenverkehr kann schnell eine kleine Unaufmerksamkeit zu einem folgenschweren Unfall führen. Nach einem Autounfall steht oft nicht nur die Frage der Reparatur des Fahrzeugs im Vordergrund, sondern auch die Frage, wie man während dieser Zeit mobil bleibt oder finanziell entschädigt werden kann für die fehlende Mobilität.

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht gebe ich Ihnen in diesem Artikel einen Überblick, welche Rechte Sie in diesem Fall als unverschuldeter Unfallgeschädigter haben und wie Sie eine angemessene Nutzungsausfallentschädigung erhalten können.

Das Wichtigste zur Nutzungsausfallentschädigung vorab

-     Ihre Optionen nach einem Unfall: Mietwagen oder Nutzungsausfall

-     Nutzungsausfallentschädigung ist oft wirtschaftlich attraktiver

-     Wichtige Faktoren für die Höhe: Fahrzeugalter, Fahrzeugtyp, Hersteller

-     Nutzungsausfalltabelle als maßgebliche Berechnungsgrundlage 

Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall: Ihre Rechte und die Voraussetzungen 

Können Sie Ihr Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr benutzen, wird dies als Nutzungsausfall bezeichnet. In diesem Fall hat man das Recht auf eine Entschädigung. Diese Entschädigung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die erfüllt sein müssen, damit die gegnerische Versicherung den Anspruch anerkannt.

1)  Nutzungswille:  Es muss ein Nutzungswille vorliegen. Dieser ist gegeben, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Fahrzeug zu nutzen, es jedoch aufgrund des Unfallschadens nicht können.

Typisches Beispiel: Sie benötigen Ihr Auto täglich für den Weg zur Arbeit.

2)  Nutzungsmöglichkeit: Ebenfalls muss es Ihnen möglich sein, das Fahrzeug auch benutzen zu können.

Haben Sie nach dem Verkehrsunfall Verletzungen erlitten, die es verhindern, dass Sie Auto fahren können, ist die Nutzungsmöglichkeit beispielsweise zu verneinen. Versicherungen nutzen das Vorliegen einer Verletzung nach einem Verkehrsunfall häufig, um Forderungen auf Nutzungsausfall abzulehnen. So heißt es regelmäßig, man sei aufgrund der Verletzung mental oder körperlich nicht in der Lage gewesen, verkehrssicher ein Fahrzeug zu führen. 

Die Abwicklung der Nutzungsausfallentschädigung: So machen Sie den Anspruch geltend

Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine Entschädigung, die Sie grundsätzlich während der Reparaturzeit Ihres Fahrzeugs erhalten, wenn Sie es nicht nutzen können.

Sie erhalten pro Tag, an dem Ihr Fahrzeug nicht verfügbar ist, einen festgelegten Betrag, der gemäß den Vorgaben der Nutzungsausfalltabelle ermittelt wird.

Darüberhinaus kann der Zeitraum des Nutzungsausfalls auch verlängert werden, wenn Sie beispielsweise keine eigenen, finanziellen Mittel zur Vorfinanzierung der Reparatur besitzen.

Als Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht betrachten wir Ihren Fall im Detail. Sollte es für Ihren Unfallschaden vorteilhaft sein, weisen wir die Versicherung auf alle Umstände hin, welche Ihnen einen höhere Nutzungsausfallentschädigung ermöglichen.

Naturgemäß wollen die Versicherungen den Nutzungsausfall so gering wie möglich halten.

Wenn Sie auf rechtliche Hilfe setzen, sind Sie in der Lage, die typischen Einwände der Versicherungen erfolgreich zu behandeln und abzuwehren.

Warum sollte man anstatt eines Mietwagens eine Nutzungsausfallentschädigung fordern?

Die Auszahlung der Nutzungsausfallentschädigung ist nicht zweckgebunden. Nach einem Unfall können Sie dieses Geld frei verwenden. Sie können es in die Reparatur Ihres Fahrzeuges investieren, genauso es aber für einen Kurzurlaub verwenden.

Rein rechtlich kann die Entscheidung pro Nutzungsausfall und contra Mietwagen vor allem im Fall eines Unfalls relevant werden, bei dem eine Mitschuld in Betracht kommt:

Sollten Sie eine Mitschuld haben, ist es der Versicherung nach dem Unfall möglich, die Rechnung für Ihren Mietwagen nur teilweise zu begleichen. In diesem Fall müssten Sie die Differenz aus der Rechnung für den Mietwagen selber bezahlen.  Sollten Sie – auch im Fall der Mitschuld- sich aber für den Nutzungsausfall entscheiden, so wird zumindest Ihr eigenes Geld nicht berührt.

Und wie berechnet sich die Entschädigung beim Nutzungsausfall? 

Die Entschädigungshöhe wird von Versicherungen und KFZ-Gutachtern mithilfe einer Nutzungsausfalltabelle ermittelt. Diese Tabelle enthält Fahrzeugtypen in elf verschiedenen Kategorien.

Relevante Kriterien sind hier insbesondere:  Fahrzeughersteller, Fahrzeugalter, Fahrzeugtyp

Die niedrigste Nutzungsausallentschädigung liegt bei 23,00 EUR pro Tag.

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht haben wir Zugriff auf diese Nutzungsausfalltabellen.

Anhand der Angaben zu Ihrem Fahrzeug im Unfallgutachten vom KFZ-Sachverständiger ermitteln wir dann für Sie die maximale Nutzungsausfallentschädigung.

Kann Nutzungsausfall auch für 100 Tage gefordert werden?

Üblicherweise orientiert sich der Zeitraum für den Nutzungsausfall nach einem Unfall an der Reparaturdauer für das Fahrzeug.

Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen KFZ-Sachverständigen mit der Erstellung eines Unfallgutachten zu beauftragen. Falls dieser feststellt, dass es sich um einen Totalschaden handelt, steht Ihnen die Entschädigung im Grundsatz bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs zu. In der Regel sieht das Gutachten hierbei einen Zeitraum von 14 Tagen vor.

Bei längeren Reparaturzeiten können möglicherweise Probleme mit der gegnerischen Versicherung auftreten.  Als Kanzlei für Verkehrsrecht kennen wir die Rechtsprechung für längere Ausfallzeiträume. Im Februar 2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil klargestellt, dass auch für die Zeiträume zwischen der Schadensfeststellung und der Werkstattsuche eine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt werden muss. Es ist besonders wichtig, dass Sie sich um eine zügige Reparatur bemühen oder zeitnah ein Ersatzfahrzeug finden. Als Unfallgeschädigter hat man eine Schadensminderungspflicht. Je nach Konstellation ist es aber möglich, dass die Versicherung auch deutlich längere Ausfallzeiten erstatten muss.

Elementar für die Geltendmachung von längeren Ausfallzeiten ist aber eine penible Dokumentation. Dies sollte zur Vermeidung von Nachteilen nicht ohne anwaltliche Hilfe geschehen.

Wo schaue ich nach für die Nutzungsausfallentschädigung?

Die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung stützt sich auf die Tabelle von Sander/Danner/Küppersbusch/Seifert/Kuhn, auch bekannt als EurotaxSchwacke. Diese umfassende Tabelle listet insgesamt etwa 38.000 Fahrzeugmodelle in 11 verschiedenen Kategorien (A bis L) auf. Maximaler Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung sind 175 Euro (Kategorie L).

Ein entscheidender Faktor für die Berechnung ist nicht nur das Fahrzeugmodell, sondern auch das Alter des Fahrzeugs. Wenn Ihr Fahrzeug beispielsweise älter als 5 Jahre ist, erfolgt in der Regel eine Rückstufung um eine Kategorie.

Der Wert eines Fahrzeugs kann durch einen Kfz-Gutachter festgestellt werden und dieser Wert kann durchaus höher sein, als es aufgrund des Alters zu erwarten wäre. Zum Beispiel könnte ein sechs Jahre altes Fahrzeug immer noch den Wert eines vier Jahre alten Fahrzeugs haben.  Auch deshalb sollten Sie nach einem Verkehrsunfall sich niemals ohne Anwalt und eigenen KFZ-Sachverständiger selber an die Versicherung wenden. Oder glauben Sie, die Versicherung vom Unfallgegner würde ihr Fahrzeug hoch bewerten und Ihnen freiwillig so eine höhere Nutzungsausfallentschädigung zahlen? 

Hat man auch beim Totalschaden Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung?

Normalerweise hat man als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall beim Totalschaden das Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung für einen Zeitraum von höchstens 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Unfalls. Es kann bei einem Totalschaden jedoch länger dauern, bis alle erforderlichen Formalitäten erledigt sind. In die Berechnung dieser Zeitspanne fließen verschiedene Faktoren ein.

So ist beim Totalschaden auch anerkannt, dass man sich als Geschädigter nach einem Unfall bis zu drei Tage Zeit lassen kann für die Entscheidung, ob man das Fahrzeug behält oder doch verkauft. Diese Bedenkzeit kann den Zeitraum für den Nutzungsausfall verlängern und damit auch Ihre Entschädigung.

Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen beim Zeitraum

  1. Zeit für die Erstellung des Gutachtens: Dies ist der Zeitraum, den der Gutachter benötigt, um den Schaden zu begutachten und das Gutachten zu erstellen.
  2. Angemessene Überlegungsfrist von ein bis drei Tagen: Geschädigte haben das Recht, sich nach Erhalt des Gutachtens angemessen Zeit zu nehmen, um über die Wiederbeschaffung eines Fahrzeugs nachzudenken.
  3. Im Gutachten angesetzte Dauer für die Wiederbeschaffung: Der Sachverständige schätzt die voraussichtliche Dauer, die benötigt wird, um ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten wir Sie gerne über alle Einzelheiten bei Ihrer Nutzungsausfallentschädigung.

Bekommt man eine Nutzungsausfallentschädigung auch bei einer Eigenreparatur?

In den meisten Fällen gibt es mit Versicherungen keine Probleme, wenn nach einem Verkehrsunfall die Ausfallzeit für die Reparatur durch eine Reparaturrechnung von Fachwerkstätten belegt wird.

Allerdings treten bei Selbstreparaturen, die vom Geschädigten selbst durchgeführt werden, oft Probleme auf, sodass es oft zu Ablehnungen von Versicherungen kommt.

Die Anforderungen an den Nachweis sind in diesen Situationen besonders streng.

Um den erforderlichen Nachweis zu erbringen, sollten Sie im Zweifelsfall folgende Schritte unternehmen:

  1. Fotos des Fahrzeugs vor und nach der Reparatur: Das Fotografieren Ihres Fahrzeugs vor Beginn der Reparatur und nach Abschluss der Arbeiten kann als visueller Nachweis dienen. Die Bilder sollten den Zustand des Fahrzeugs sowie die durchgeführten Reparaturen dokumentieren.
  2. Rechnungen von gekauften Ersatzteilen: Sollten Sie Ersatzteile gekauft haben, um die Reparatur durchzuführen, bewahren Sie die entsprechenden Rechnungen sorgfältig auf. Diese können als Beleg für die durchgeführten Arbeiten dienen.
  3. Zeugen für die Reparatur: Wenn möglich, benennen Sie Zeugen, die die von Ihnen durchgeführte Reparatur bestätigen können. Ihre Aussagen können als unterstützender Nachweis dienen und die Glaubwürdigkeit Ihres Vorgehens stärken.

Die Bereitstellung dieser Dokumente und Informationen ist empfehlenswert, um sicherzustellen, dass Sie den erforderlichen Nachweis erbringen können und Anspruch auf die entsprechende Entschädigung haben.  Als Anwalt für Verkehrsrecht beraten wir Sie hier gerne weiter. 

Fazit

Eine Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen nach einem Unfall zu, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten und Ihr eigenes Auto für Ihren Alltag benötigt wird. 

Die Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen zu, wenn der Unfallgegner schuld ist und Sie Ihr Fahrzeug durch den Unfallschaden nicht mehr nutzen können.

Im Schadenfall haben Sie als Unfallgeschädigter eine Schadensminderungspflicht. Je nach Umständen, kann es nach Ihrem Unfall aber zu einem langen Ausfallzeitraum kommen, für den Sie eine Entschädigung fordern können.

Melden Sie sich mit Ihren Fragen zu Ihrem Unfall gerne bei uns. Wir helfen Ihnen weiter.

Autor: Rechtsanwalt Alexander Manduzio 

Nachdem Rechtsanwalt Alexander Manduzio sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum absolvierte, tätigte er sein Referendariat im Bereich des Oberlandesgericht Hamm. Im Zuge seiner offiziellen Zulassung als Rechtsanwalt ist er seit 2016 an sämtlichen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Aufgrund seines erfolgreichen Abschlusses Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht, mehrjähriger Praxiserfahrung sowie seinen jährlichen Teilnahmen an zahlreichen Fortbildungen hat sich Alexander Manduzio als Spezialist für Verkehrsrecht einen namhaften Ruf erarbeitet.


 0202 76921649   kontakt@mcf-verkehrsrecht.de Mehr zu Rechtsanwalt Alexander Manduzio


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