Wie wehrt man sich als Werkstatt gegen die Kürzung der Reparaturrechnung bei Kaskoschäden?
Schluss mit den Spielchen: So wehren Sie sich als Werkstatt gegen die Rechnungskürzungen von Versicherungen bei Kaskoschäden
Haben Sie als Werkstatt das Gefühl, dass die Versicherungen bei der Bezahlung Ihrer Kaskoschaden Reparaturrechnungen ein Spiel spielen? Ein Spiel mit Regeln, die nur sie zu kennen scheinen. Die Versicherung hatte doch vor der Einreichung der Rechnung noch eine Kostenzusage erteilt und nun wird überraschend dennoch gekürzt? Sind Sie jetzt wirklich bereit, auf das Ihnen zustehende Geld zu verzichten oder sogar zu riskieren, Ihren treuen Kunden zu vergraulen?
Lassen Sie es so weit nicht kommen!
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie sich als Werkstatt gegen die frustrierenden Rechnungskürzungen der Versicherungen bei Kaskoschäden wehren können.
Aufgrund einer Gesetzesänderung im Oktober 2021 standen Ihre Chancen als Werkstatt nie besser, Rechnungskürzungen der Versicherung erfolgreich abzuwehren. Bestehen Sie auf Ihr Recht!
Warum kürzen die Versicherungen?
Im Jahr 2019 verzeichnete die Kfz-Versicherungsbranche eine Schaden-Kosten-Quote von 98,4 Prozent (Quelle: GDV). In den Jahren 2010 bis 2013 und im Jahr 2016 war dieser Wert sogar noch schlechter. Die Versicherungsunternehmen erzielen in der Kfz-Sparte so gut wie keinen Gewinn und viele verzeichnen sogar Verluste. Einfach die Versicherungsprämien zu erhöhen, ist keine attraktive Option, da die Branche stark um Kunden und Marktanteile konkurriert. Was tut man also als Versicherer, um profitabel zu sein? Die Antwort ist Ihnen bekannt: Man reduziert zu Lasten Ihrer Werkstatt die Kosten für Unfallreparaturen!
Was wird denn gerne beim Kaskoschaden gekürzt?
Sicher haben Sie auch als langjähriger Werkstatt Mitarbeiter beim Lesen eines Prüfberichtes schon oft gedacht: Diese Kürzung ist mir neu. Die Versicherungen finden regelmäßig neue Gründe, um die Preise zu drücken. Beliebt und immer wieder anzutreffen sind folgende Gründe:
- Die Verbringungskosten
- Die Eingangsdiagnose
- Die Kalibrierungsfahrten / Probefahrten / Geräuschfahrten
- Die Berechnung von Kleinteilen
- Die Lackmaterialberechnung
- Die notwendige Reinigung des Fahrzeugs
- Die Stundenverrechnungssätze
- Die Arbeitszeit, bzw. die Arbeitswerte
- Die Kosten für Werkzeuge
- Die Beilackierung, bzw. das Polieren
- Die Eingangsvermessung
Aber darf die Versicherung beim Kaskoschaden die Rechnung einfach kürzen?
Anwalts Lieblingsantwort: Es kommt darauf an!
Die Antwort darauf hängt von dem jeweiligen Kaskovertrag Ihres Kunden ab. Diese Bestimmungen legen fest, welche Leistungen von der Versicherung abgedeckt sind und was sie im Schadensfall erstatten muss.
Möglich und häufig anzutreffen sind zum Beispiel diese Vereinbarungen:
- Haben Sie eine vertraglich vereinbarte Werkstattbindung?
- Bestehen besondere Vereinbarungen für bestimmte Kaskoschäden in Bezug auf die Preise?
- Sind im Vertrag eventuelle Höchstgrenzen festgelegt, beispielsweise für die Reparatur von Glasschäden?"
Gibt es keine solche Vereinbarung, insbesondere keine Werkstattbindung, stehen Ihre Chancen sehr gut, erfolgreich gegen die Rechnungskürzung vorzugehen.
Keine besondere Vereinbarung im Kaskovertrag
Gibt es im Kaskovertrag Ihres Kunden keine besondere Vereinbarung, verpflichtet sich die Versicherung, die erforderlichen Reparaturkosten zu tragen.
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Kaskoversicherung (AKB) sind HUK, Allianz und Co verpflichtet, die gesamte Rechnung der Reparaturwerkstatt ohne jegliche Kürzung zu begleichen, wenn sie die Übernahme der erforderlichen Reparaturkosten zugesagt hat. Die Höhe der erforderlichen Reparaturkosten ergibt sich direkt aus Ihrer Werkstattrechnung.
Diese Rechtsprechung wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) auch in Bezug auf die Stundenverrechnungssätze bei der fiktiven Abrechnung in Kaskofällen bestätigt.
Hat Ihr Kunde keine Werkstattbindung, zahlt er auch die höchsten Versicherungsbeiträge. Im Gegenzug kann Ihr Kunde also von seiner Versicherung erwarten, dass die volle Leistung erbracht wird. Formularbeginn
Wie wehrt man sich als Werkstatt gegen die Kürzung der Reparaturrechnung bei Kaskoschäden?
Bislang lief es sicher meist darauf hinaus, dass die Kürzung mit Bauchschmerzen akzeptiert wurde. Oder es wurde ein nach den allgemeinen Kaskobedingungen langwieriges Schlichtungsverfahren durchgeführt, welches die Erledigung des Auftrages nur noch weiter verzögerte.
Seit einer Gesetzesänderung im Oktober 2021 haben Sie als Werkstatt auch im Kaskobereich die Möglichkeit, die offene Rechnung selber geltend zu machen und auf Ihr Recht zu bestehen.
Der Bundestag hat das für Sie als Werkstatt bahnbrechende Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft gesetzt, wobei u.a § 308 Nr. 9 a) neu in das BGB aufgenommen wurde. Diese Gesetzesänderung hat für Sie als Werkstatt und Rechnungssteller für Kaskoreparaturen folgende Konsequenz: Die Zeit, in der Kaskoversicherer die Abtretung von Versicherungsansprüchen an Werkstätten verhindern konnten, ist Geschichte.
Als Werkstatt können Sie sich nun die vertraglichen Ansprüche Ihres Kunden gegen seine Kaskoversicherung wirksam abtreten lassen.
Und wie macht man als Werkstatt die Rechnungskürzung gegen die Kaskoversicherung geltend ?
Bitten Sie nun Ihre kaufmännische Mitarbeiterin darum, die Kürzung rechtlich und technisch zu prüfen? Und wenn dies erledigt ist, lassen sie Ihre Mitarbeiterin wiederholt über mehrere Wochen bei der Versicherung anrufen und auf die Nachzahlung bestehen? Dass dies nicht nur zeitliche Ressourcen bündelt, sondern auch sehr frustrierend für die Motivation Ihrer Mitarbeiterin ist, bedarf keiner besonderen Erwähnung.
Wir empfehlen daher: Melden Sie sich direkt bei uns!
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Über unser Netzwerk mit kooperierenden KFZ-Sachverständigen sind wir in der Lage die Kürzung technisch und rechtlich zu überprüfen.
Nach Prüfung der Rechnungskürzung, werden wir für Sie Ihre Forderung anwaltich geltend machen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Versicherungen spätestens bei Zustellung eines Mahnbescheides in 80 % der Fälle die offene Rechnung bezahlen.
Welche Vorteile hat man als Werkstatt bei Beauftragung eines Rechtsanwalts gegen die Kürzung?
Wenn Sie uns beauftragen, gegen die Kürzung Ihrer Kaskoschaden Reparaturrechnung vorzugehen, haben Sie mehrere Vorteile
- Zeitersparnis. Ihre Mitarbeiter werden geschont und können sich um das Kerngeschäft kümmern
- Rechtliche und technische Expertise, auch durch Zusammenarbeit mit KFZ-Sachverständigen
- Schnellere Zahlungen
- Mehrertrag. Höhere Durchsetzungsquote der Reparaturrechnungssumme
- Höhere Kundenzufriedenheit.
- Kein Kostenrisiko.
Mehr Ertrag bei keinem Kostenrisiko. Klingt zu gut um wahr zu sein?
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