Wie sollte man sich direkt nach einem Unfall verhalten?
Nach einem Verkehrsunfall sind unsere Mandanten oft verunsichert über die notwendigen Schritte, die zu unternehmen sind. Dies liegt meistens zum Glück daran, dass man noch nie in dieser Situation war.
Wir möchten Ihnen daher einen Leitfaden anbieten, der Ihnen eine reibungslose Abwicklung der Unfallregulierung ermöglicht. Hier sind unsere 7 Empfehlungen als spezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht.
Safety first
Sichern Sie die Unfallstelle ab.
Beginnen Sie mit den grundlegenden Schritten, wie wir sie in der Fahrschule gelernt haben.
- Aktivieren Sie die Warnblinkanlage.
- Legen Sie eine Warnweste an.
- Stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand zur Unfallstelle auf (zwischen 50 und 100 Metern).
- Wählen Sie den Notruf.
- Falls erforderlich, leisten Sie Erste Hilfe.
Machen Sie Fotos
Dokumentieren Sie den Verkehrsunfall mit Fotos! Es ist ratsam, eher ein Foto zu viel als eines zu wenig aufzunehmen. Fotografieren Sie die Fahrzeugschäden sowie die Positionen der beteiligten Fahrzeuge. Achten Sie darauf, auch Verkehrszeichen und Fahrspuren zu erfassen. Jede Information, die später nützlich sein könnte, sollte fotografiert und somit festgehalten werden.
Warum ist diese penible Foto Dokumentation so wichtig? Bekanntlich gibt es oft Meinungsverschiedenheiten mit den Versicherungen. Mit Fotos verhindern Sie, dass die Versicherung zu Ihren Lasten den Unfallhergang anders bewerten will. Mit wenig Aufwand ersparen Sie sich so eine Menge Ärger.
Visitenkarten Austausch
Reden Sie mit den anderen Unfallbeteiligten. Tauschen Sie Ihre persönlichen Daten aus und überprüfen Sie diese anhand von Ausweisdokumenten, um sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind. Es kommt gelegentlich vor, dass Fahrer versuchen, falsche Namen anzugeben.
Notieren Sie sich auch das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs. Mithilfe dieses Kennzeichens können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer den Haftpflichtversicherer des gegnerischen Fahrzeugs ermitteln. Ärgern Sie sich also nicht, wenn Ihr Unfallgegner nicht sofort seine Versicherung nennen will.
Wenn Sie möchten, können Sie auch selbst einen Unfallbericht erstellen. Dieser sollte idealerweise die gleichen Informationen enthalten wie ein Bericht der Polizei. Es ist ratsam, den Unfallbericht in doppelter Ausfertigung zu erstellen.
Polizei rufen
Gehen Sie auf Nummer sicher und rufen Sie nach einem Unfall immer die Polizei.
Lassen Sie sich nicht auf Angebote wie „wir regeln das unter uns“ ein.
Sehr oft erleben wir, wie Unfallschäden von mehreren Tausend Euro mit der Zahlung eines Bruchteils davon in Bar direkt an der Unfallstelle geregelt werden. Ihnen wird dies nicht passieren, wenn Sie diesen Ratgeber lesen.
Die Polizei erstellt auch einen polizeilichen Unfallbericht. Dieser ist vor allem wichtig, wenn die Versicherung später Ärger machen sollte. Die Polizei als neutrale, staatliche Stelle dokumentiert den Unfall mithilfe aller Angaben und Erkenntnisse, welche am Unfallort gewonnen werden.
Zeugen
Viel Augen sehr mehr als zwei! Gab es Zeugen, die den Unfall beobachtet haben? Sammeln Sie alle verfügbaren Kontaktdaten dieser unabhängigen Zeugen. Unparteiische Zeugen können von unschätzbarem Wert sein. Vor allem dann wenn die Haftpflichtversicherungen der anderen Parteien versuchen, sich der Verantwortung zu entziehen und die Unfallregulierung abzulehnen.
Keine Schuld zugeben
Vermeiden Sie es bei unklarer Sachlage, die Schuld auf sich zu nehmen für den Unfall.
Dies gilt sowohl im Umgang mit der Polizei als auch im Gespräch mit anderen Unfallbeteiligten. Sie müssen nicht gegen sich selber aussagen.
Gestehen Sie keine Verkehrsverstöße ein, und denken Sie nicht einmal daran, sich selbst zu beschuldigen, sei es schriftlich oder mündlich.
Sie helfen andernfalls nur Ihrem Unfallgegner. Ihre gut gemeinte Maßnahme schadet Ihnen letztlich nur.
Es reicht absolut, wenn Sie nach dem Unfall bloß Ihre Daten mit dem Unfallgegner austauschen. Mehr ist nicht nötig.
Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag?
Damit Ihr Unfallschaden erstattet wird, muss man wissen, wie hoch der Schaden ist.
Sehr häufig wird es darauf hinauslaufen, dass man einen KFZ Sachverständiger suchen muss, der Ihr Fahrzeug dann unter die Lupe nimmt. Die Kosten für das Unfallgutachten eines KFZ-Sachverständiger werden bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Ist Ihr Schaden gering und im Bereich von unter 1000 EUR, genügt es, wenn Ihre Werkstatt einen kostenlosen Kostenvoranschlag erstellt.
Sind Sie verletzt?
Glücklicherweise bleibt es bei vielen Verkehrsunfällen oft bei einem reinen Blechschaden.
Sollten Sie in einem unglücklichen Fall jedoch auch verletzt sein, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf! Lassen Sie sich medizinisch versorgen und bitten Sie um die Ausstellung entsprechender ärztlicher Atteste. Bewahren Sie sämtliche Unterlagen sorgfältig auf. Sie werden später dankbar sein, falls die Versicherung vom Unfallgegner Ihre Verletzungen anzweifelt oder kein Schmerzensgeld zahlen will.
Beauftragen Sie einen Anwalt
Es ist überraschend, wie viele Mandanten nicht wissen, dass die Kosten für einen Anwalt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung des Gegners zu bezahlen sind. Wenn Sie unverschuldet einen Unfall haben- auch wenn Ihr geparktes Fahrzeug beschädigt wurde- ist die Hilfe eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht für Sie also kostenlos.
Warum wollen Sie also selber alles organisieren, Ihre Lebenszeit verschwenden und im Zweifel auch auf bares Geld bei Ihren Ansprüchen verzichten?
Wir übernehmen für Sie die Schadensabwicklung mit der Versicherung.
Hierfür ist nicht mal ein persönlicher Kanzleitermin nötig. Die Beratung und Beauftragung kann auch telefonisch erfolgen, egal wo sich der Unfall ereignete und wo Sie gerade sitzen.
Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Schadenspositionen nicht unberechtigt gekürzt werden. Wir verfügen über das notwendige Know-how für die Abwicklung von Schadensersatzansprüchen. Darüber hinaus können wir Ihnen gerne einen kompetenten Sachverständigen vermitteln, der Ihr beschädigtes Fahrzeug begutachtet.
Zögern Sie nicht, uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch zu kontaktieren. Wir sind bereit, Ihnen zu helfen.